Kann ich trotz Sehhilfe Polizist/Polizistin werden?

Tags
Bewerbung
Ausbildung
Studium
Datum
09.08.2016

Grundsätzlich stellt das Tragen einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) im Polizeivollzugsdienst kein Problem dar.

Die qualifizierte Beurteilung der Sehleistung  für alle Bewerber und Bewerberinnen richtet sich gleichermaßen nach der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“. Dies ist eine für alle Länderpolizeien geltende Dienstvorschrift mit Bestimmungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Im Vorfeld des Auswahlverfahrens wird daher empfohlen, einen augenärztlichen Befundbericht einzureichen.

Das Formular erhalten unter "Links zum Thema".

Verantwortlich:

Hochschule der Polizei
des Landes Brandenburg
Werbe- und Auswahldienst

Bernauer Str. 146
16515 Oranienburg

Telefon: 03301 850-2222
Telefax: 03301 850-2139
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