Informationspflichten bei Erhebung von Daten bei Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Gefahrenabwehr

Datum
14.02.2022

Informationspflichten des Polizeipräsidiums bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zur Gefahrenabwehr.

Wichtiger Hinweis:

Alle Angaben im Zusammenhang mit einem Notrufeingang (110) werden generell auf Tonträger erfasst, gespeichert und verarbeitet. Die Speicherfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage.

Das Polizeipräsidium (im Folgenden: „die Polizei“) erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten in Verbindung mit der Bearbeitung polizeilicher Angelegenheiten. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Polizei Sie nachstehend gemäß § 7 und § 8 BbgPJMDSG über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen Zwecken informieren.

Daten sind personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person zugeordnet werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei erfolgt insbesondere durch Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung, Bereitstellung zum Abruf oder Löschung.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten kann mit Kenntnis der betroffenen Person (§ 7 BbgPJMDSG) erfolgen, aber auch ohne ihre Kenntnis (§ 8 BbgPJMDSG) in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

1.Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

 

Polizeipräsidium

Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)

Polizeipräsidium                                                                                                                          

Behördenstab, Stabsbereich Recht                                                                                                                  

Kaiser-Friedrich-Str.  143                                                                                                                                 14469  Potsdam

 

Telefon: 0331 5686-775

Fax: 0331-283-3509

E-Mail: Stab4Recht.pp@polizei.brandenburg.de

2.Zweck und Rechtsgrundlage der Erhebung,  Empfänger der personenbezogenen Daten sowie Speicherdauer

Die Datenerhebung- und Verarbeitung  bei der Polizei erfolgt auf der Grundlage der verschiedenen Rechtsgrundlagen grundsätzlich zweckgebunden. Auch ist eine Einwilligung des Betroffenen teilweise rechtlich zulässig.

Unter anderem

  • werden zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die personenbezogenen Daten in der Regel auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung (StPO) verarbeitet. Ergänzend erfolgt die Datenverarbeitung zu diesen Zwecken auch nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), Teile 1 und 3;
  • erfolgt die Datenerhebung- und Verarbeitung zur allgemeinen polizeilichen Gefahrenabwehr auf Grundlage des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG);
  • werden im Rahmen der  Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt personenbezogene Daten durch die Polizei auch auf Grundlage des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) erhoben und verarbeitet.

Beispiele:

Bei der Fertigung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen, Verkehrsunfallanzeigen oder Einsatzberichten werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.

Bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen darf die Polizei ggf. Videoüberwachung durchführen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten begangen werden.

Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Orten ist zulässig, wenn dort wiederholt die Begehung von Straftaten festgestellt wurde und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig damit zu rechnen ist.

Im Rahmen der Überwachung der Telekommunikation von Personen, die einer schweren Straftat verdächtig sind, erhebt und speichert die Polizei elektronisch personenbezogene Daten zum Zwecke der Strafverfolgung.

Die Polizei verarbeitet zur Gefahrenabwehr u. a. personenbezogene Daten von Personen, die im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen als Gewalttäter auffällig sind.

Im Rahmen von Fahndungen werden u. a. die Daten von Eigentümern entwendeter Gegenstände in einer Verbunddatei des BKA verarbeitet

Es werden Ihre grundlegenden Personen- und Erreichbarkeitsdaten sowie Hinweise auf die zuständige Polizeidienststelle und für den Sachverhalt relevante Daten (z. B. Führerscheindaten, Fahrzeugdaten, Lichtbilder, Personenbeschreibungen) erhoben und gespeichert.

Liegt keine Auskunftsverpflichtung vor, können die Daten auf freiwilliger Basis erhoben werden.

Speicherdauer gem. § 8 BbgPJMDSG

Ihre Daten werden dabei solange gespeichert, wie es für eine zeitlich befristete Dokumentation oder zur Vorgangsverwaltung erforderlich ist.  Nach dem Gesetz über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (BbgPolG) dürfen bei Personen gegen die ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist nachfolgend aufgeführte Prüftermine oder Aufbewahrungsfristen nicht überschritten werden:

 

Maximalfristen:

  • bei Kindern (bis Vollendung 14. Lebensjahr) zwei (2) Jahre,
  • bei Jugendlichen fünf (5) Jahre,
  • bei Erwachsenen zehn (10) Jahre.

Bei erneuter Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts einer Straftat, können die festgelegten Prüfungstermine bei Jugendlichen und Erwachsenen neu festgelegt werden.

Die Maximalfristen bei Ordnungswidrigkeiten betragen bei Verkehrsunfallanzeigen bei der Polizei drei (3) Jahre; dürfen im Bußgeldverfahren nach dem OWIG generell zwei (2) Jahre, bei einer Geldbuße von mehr als 250,00 Euro, fünf (5) Jahre nicht übersteigen.

Die Weitergabe bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten an andere Personen oder Stellen (z.B. Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden usw.) erfolgt nur auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.

Beispiele:

Übermittlung von Daten zu Ordnungswidrigkeiten an die Bußgeldstelle.

Übermittlung von Daten zu strafbaren Handlungen an die Staatsanwaltschaft.

Weitergabe von Verfahrensdaten zu Verkehrsunfällen bei Auskunfts- und Akteneinsichtsersuchen von Beteiligten, Rechtsanwälten und Versicherungen.

Übermittlung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Kindeswohlgefährdung an das zuständige Jugendamt.

 

3.Betroffenenrechte nach § 7 BbgPJMDSG

Nach dem BbgPJMDSG stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich 4
Rechtsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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