Informationspflichten Verwaltungsverfahren

Tags
Datenschutz
Informationen
Rechtliches
Datum
14.02.2022

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Art. 13 und 14 DSGVO) im Zusammenhang mit der Durchführung von zivilrechtlichen bzw./oder verwaltungsrechtlichen Verfahren

Das Polizeipräsidium (im Folgenden: „die Polizei“) verarbeitet personenbezogene Daten in Verbindung mit der Bearbeitung zivilrechtlicher bzw./oder verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Polizei Sie nachstehend gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen Zwecken informieren.

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Polizeipräsidium

Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)

Polizeipräsidium                                                                                                             Behördenstab Stabsbereich Recht
Kaiser-Friedrich-Str.  143
14469  Potsdam

Telefon: 0331 5686-775
Fax: 0331-283-3509

E-Mail: Stab4Recht.pp@polizei.brandenburg.de

2. Zweck und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung / Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Polizei speichert Ihre Daten zum Zwecke der Durchführung/Bearbeitung

  • von Schadensangelegenheiten (bspw. Regelung von Sachschäden),
  • gebührenrechtlichen Sachverhalten (bspw. Fehlalarm) gemäß Gebührenordnung,
  • Erstellung von Gebührenbescheiden nach dem Brandenburger Polizeigesetz (BbgPolG),
  • Fertigung von Leistungsbescheiden,

Ihre Daten werden dabei solange gespeichert, wie es für die Bearbeitung bzw. Abwicklung des Verfahrens erforderlich ist. In der Regel werden diese nach 5 Jahren gelöscht. Anderenfalls sind die personenbezogenen Daten spätestens nach 7 Jahren zu löschen.

3. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist nicht vorgesehen. Sollte dies jedoch für die weitere Bearbeitung Ihres Begehrens erforderlich sein, ist eine Weitergabe im Falle berechtigter Interessen oder zur Vertragserfüllung rechtmäßig (Art. 6 DSGVO).

4. Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

5. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (hier: Ministerium des Innern und für Kommunales, Henning-von-Tresckow-Str. 9-13, 14467 Potsdam), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Deutschland

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium Land Brandenburg

Adresse:
Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

E-Mail:
praesidium.potsdam@polizei-internet.brandenburg.de

Telefon*: 0331 2835 0331
Fax: 0331 283-3039

*Anrufe zum Ortstarif, Mobilfunk kann abweichen.
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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