Informationspflichten bei der Erhebung von Personendaten bei Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr

Tags
Rechtliches
Datum
14.02.2022

Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (§ 5 BbgPJMDSG) im Zusammenhang mit der Durchführung von polizeilichen Verfahren zur Strafverfolgung bzw. Gefahrenabwehr

Das Polizeipräsidium (im Folgenden: „die Polizei“) verarbeitet personenbezogene Daten in Verbindung mit der Bearbeitung polizeilicher Angelegenheiten. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die Polizei Sie nachstehend gemäß § 5 BbgPJMDSG über die Verarbeitung Ihrer Daten zu diesen Zwecken informieren.

 

1.Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und der/des jeweiligen Datenschutzbeauftragten

 

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

 

Polizeipräsidium

Datenschutzbeauftragte/r des Polizeipräsidiums:

Behördliche(r) Datenschutzbeauftragte(r)

Polizeipräsidium 

Behördenstab, Stabsbereich Recht                                                                                                                                                                                                                                                             

Kaiser-Friedrich-Str.  143                                                                                               

14469  Potsdam

Telefon: 0331 5686-775

Fax: 0331-283-3509

E-Mail: Stab4Recht.pp@polizei.brandenburg.de

 

2.Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten

 

Die Polizei speichert Ihre Daten zum Zwecke der/des

  • Gefahrenabwehr (öffentliche Sicherheit und Ordnung),
  • vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten,
  • Strafverfolgung,
  • Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten,
  • Schutzes privater Rechte,
  • Vollzugshilfe,
  • Erfüllung ihr durch andere Rechtsvorschriften übertragener Aufgaben.

3.Betroffenenrechte

 

Nach dem BbgPJMDSG stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (§ 40 BbgPJMDSG). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (§ 41 BbgPJMDSG).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen (§ 41 BbgPJMDSG).

 

4.Beschwerderecht

 

Jede betroffene Person hat das Recht sich mit einer Beschwerde (§ 42 BbgPJMDSG)  an die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu wenden.

Sie können sie wie folgt kontaktieren:

 

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Dagmar Hartge

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Deutschland

Telefon: +49 33203 356-0

Telefax: +49 33203 356-49

E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

 

Weitere Informationen können Sie dem offiziellem Internetauftritt der Landesbeauftragten unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich 4
Rechtsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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