Richtiges Verhalten bei Fundmunition

Tags
Gefahren
Datum
21.07.2015

FundmunitionBei Kampfmittelfunden müssen Sie unverzüglich die nächste Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle benachrichtigen! Beim Fund von Munition besteht weiterhin ein sehr hohes Risiko verletzt, geschädigt oder sogar getötet zu werden. Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise für das Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln:  

 

  • Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich!
  • Von Kampfmitteln können Explosionsgefahr, Vergiftungs- und gesundheitsschädigende Gefährdungen, Brandgefahr und umweltschädigende Gefahren ausgehen!
  • Je länger die Kampfmittel in der Erde liegen, desto gefährlicher werden sie!
  • Die Größe und Form der Kampfmittel sagt nichts über die Gefahr aus!
  • Oft sind Kampfmittel schwer erkennbar, also Vorsicht bei Verdacht!

 

Wichtige Hinweise:   

                                  

  • Bei Auffinden von Kampfmitteln  - nicht berühren und an der Fundstelle belassen! Kampfmittel sind äußerst empfindlich gegen Berührung, Erschütterung oder einer Veränderung in ihrer Lage!
  • Bei allen Kampfmittelfunden ist unverzüglich die nächste Ordnungsbehörde bzw. Polizeidienststelle zu benachrichtigen!

 

§ 2 Anzeigepflicht  (Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg - KampfmV vom 23. November 1998; GVBl.II/98 S.633, geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2009, GVBl I S. 262) Wer Kampfmittel entdeckt, besitzt, Fund- oder Lagerstellen kennt, an denen vergrabene verschüttete oder überflutete Kampfmittel liegen, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungsbehörde oder der Polizei anzuzeigen.

 

Weitere Hinweise beim Fund von Kampfmitteln auf Baustellen, bei forstwirtschaftlichen Arbeiten, in der Landwirtschaft, bei Erdarbeiten usw.:

 

  • Arbeiten am Fundort sofort einstellen - alle Personen müssen den Fundort verlassen!
  • Um den Zutritt Unbefugter zu verhindern, ist die Fundstelle durch Kennzeichnung und Absperrung zu sichern!
  • Alle Erschütterungen vermeiden!
  • Wurden Kampfmittel versehentlich mit der Hand aufgenommen, sind sie vorsichtig wieder abzulegen. Nie werfen!
  • Wurden Kampfmittel bereits von einem Greifer erfasst, so sind sie in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschinen sind abzustellen. Wurden sie jedoch bereits angehoben, dann ist der Korb in seiner Lage nicht zu verändern!
  • Werden Kampfmittel erst bemerkt, nachdem sie auf ein Fahrzeug verladen worden sind, dürfen sie keinesfalls weitertransportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu verbleiben, der Motor ist abzustellen! Der Standort ist gleichfalls durch Absperrung zu sichern!
  • Die zuständige Aufsichtsperson ist für die Benachrichtigung der Ordnungsbehörde bzw. Polizei und die Durchführung der vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen bis zu ihrem Eintreffen verantwortlich!
  • Den Anordnungen der Ordnungsbehörde bzw. Polizei über die Weiterführung der Arbeit, den Einsatz von Maschinen und Geräten, teilweise oder gänzliche Sperrung der Baustelle usw. ist unbedingt Folge zu leisten!

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Kampfmittelbeseitigungsdienst

Am Baruther Tor 20
15806 Zossen OT Wünsdorf

Telefon: 033702-2140
Telefax: 033702-214200
kampfmittelbeseitigungsdienst@polizei.brandenburg.de
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