Was wir für Sie tun können:
Sobald wir Kenntnis von einer vermissten Person erlangen, nehmen wir eine Vermisstenanzeige auf und veranlassen umgehend die Suche nach ihr.
Als vermisst gilt jemand, der seinen gewohnten Lebenskreis verlassen hat, dessen Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Gefahr für seinen Leib oder sein Leben angenommen werden muss.
Kinder oder Jugendliche gelten bereits als vermisst, wenn keine Gefahr für Leib und Leben oder der Verdacht einer Straftat besteht.
Woran Sie denken sollten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Notruf 110.
- Versuchen Sie bitte in Erfahrung zu bringen, ob sich die vermisste Person eventuell bei Verwandten, Bekannten, Freunden oder Nachbarn aufhält!
- Bringen Sie zur Anzeigenerstattung eine Liste der möglichen Aufenthaltsorte, Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen, eine Liste der evtl. benötigten Medikamente und aktuelle Fotos, möglichst Ganzkörperfotos bzw. Halbportraits, der vermissten Person mit!
- Teilen Sie uns die Handynummer der vermissten Person sowie nach Möglichkeit die IMEI-Nummer (International Mobile Station Equipment Identity) des Handys, um gegebenenfalls den letzten oder aktuellen Standort des Umsetzers feststellen zu lassen.
- Hat die vermisste Person Chatrooms besucht? Ist Ihnen möglicherweise auch der „Nickname“ der vermissten Person bekannt?
- Teilen Sie uns mit, ob es Vermisstenfälle in der Vergangenheit gab, auch wenn Sie diese nicht der Polizei gemeldet haben und aus welcher Motivation heraus diese erfolgten.
- Für die ersten Maßnahmen und die Organisation der Suche ist es wichtig: wann, wo und durch wen die vermisste Person letztmalig gesehen oder gesprochen wurde und welche Kleidungsstücke sie trug.
Wie geht es weiter?
In unserer Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige entgegengenommen. Nach der Anzeigenaufnahme wird über die Krankenhäuser der Region und die angrenzenden Polizeidienststellen geprüft, ob der/die Vermisste eventuell Beteiligte/r eines Verkehrsunfalls war. Sollten die Suchaktionen zu keinem Erfolg führen, wird die Person bundesweit zur Personenfahndung ausgeschrieben. Veröffentlichungen in den Medien setzen Ihr Einverständnis voraus. Sollte die vermisste Person selbständig zurückkehren, teilen sie dies bitte umgehend mit. Diese Mitteilung nimmt jede Polizeidienststelle entgegen. In diesem Fall ist es für uns auch wichtig zu wissen, wo sich die Person aufgehalten hat.