Häusliche Gewalt verstehen
Sie möchten sich allgemein über häusliche Gewalt informieren oder besser verstehen, woran Gewalt erkannt werden kann, wie sie sich entwickeln kann und welche Auswirkungen sie haben kann?
Auf den folgenden Seiten finden Sie grundlegende Informationen darüber, was häusliche Gewalt bedeutet, wie Gewalt entstehen und sich wiederholen kann, welche Folgen sie haben kann und wo Menschen Unterstützung finden.
1. Was ist häusliche Gewalt?
Häusliche Gewalt kann viele Gesichter haben. Sie ist nicht immer sichtbar und nicht immer leicht zu erkennen. Sie kann in Partnerschaften, nach einer Trennung, innerhalb von Familien oder zwischen Menschen auftreten, die in einem engen persönlichen oder familiären Verhältnis zueinander stehen.
Häusliche Gewalt umfasst unterschiedliche Formen von Gewalt und kann Menschen in ganz unterschiedlichen Lebenssituationen betreffen.
Dazu gehören unter anderem:
· körperliche Gewalt, beispielsweise Schlagen, Treten, Würgen oder andere körperliche Übergriffe,
· psychische Gewalt, beispielsweise Beleidigungen, Demütigungen, Einschüchterungen oder Drohungen,
· sexualisierte Gewalt,
· Kontrolle und Überwachung,
· Stalking und Nachstellung,
· wirtschaftliche Gewalt, beispielsweise das Vorenthalten von Geld oder die Kontrolle über finanzielle Angelegenheiten,
· soziale Isolation, etwa wenn Kontakte zu Familie, Freunden oder anderen Bezugspersonen gezielt eingeschränkt werden.
Gewalt kann in unterschiedlichen Kombinationen auftreten. Sie muss nicht mit körperlicher Gewalt beginnen und ist nicht immer an sichtbaren Verletzungen zu erkennen.
Gewalt kann innerhalb von Partnerschaften und Familien auftreten und Menschen unterschiedlichen Alters und Geschlechts betreffen.
Auch Kontrolle, Angst, Drohungen oder wiederkehrende Abwertungen können Teil einer gewaltgeprägten Beziehung sein.
Gewalt kann sichtbar oder unsichtbar sein
Offensichtliche Verletzungen können ein Hinweis auf körperliche Gewalt sein. Häufig sind die Anzeichen jedoch weniger eindeutig.
Verhaltensänderungen, Rückzug, Angst, auffällige Unsicherheit, die Vermeidung bestimmter Personen oder Situationen oder eine zunehmende Kontrolle durch die Partnerin oder den Partner können Anlass zur Aufmerksamkeit geben.
Ein einzelnes Anzeichen bedeutet dabei nicht automatisch, dass Gewalt vorliegt. Entscheidend kann das Zusammenspiel verschiedener Beobachtungen und wiederkehrender Verhaltensweisen sein.
Weitere Informationen:
- Woran kann ich Gewalt erkennen?
Gewalt ist nicht die Schuld der betroffenen Person
Verantwortung für Gewalt trägt die Person, die Gewalt ausübt. Ängste, Konflikte oder Schwierigkeiten in einer Beziehung rechtfertigen keine Gewalt.
Betroffene können viele Gründe haben, warum sie eine gewaltgeprägte Beziehung nicht sofort verlassen oder Hilfe suchen. Dazu können Angst, Abhängigkeit, gemeinsame Kinder, finanzielle Schwierigkeiten, Hoffnung auf Veränderung oder die Sorge vor weiteren Konsequenzen gehören.
2. Die Gewaltspirale
Gewalt kann sich in wiederkehrenden Mustern entwickeln. Häufig wechseln sich angespannte und ruhigere Phasen ab.
Spannungen können zunehmen. Die Situation kann eskalieren. Nach einem Gewaltausbruch können Reue, Entschuldigungen oder Versprechen folgen. Anschließend kann sich der Alltag zunächst wieder beruhigen, bevor neue Spannungen entstehen.
Eine solche Entwicklung wird häufig als Gewaltspirale beschrieben.
Die Gewaltspirale kann unterschiedliche Formen annehmen
Sie beginnt nicht immer mit einem eindeutigen Gewaltausbruch. Kontrolle, Eifersucht, Abwertungen, Einschüchterung oder Drohungen können beispielsweise bereits Teil einer zunehmenden Anspannung sein.
Auch die ruhige Phase nach einem Gewaltausbruch kann die Wahrnehmung der Situation verändern. Entschuldigungen oder Versprechen können Hoffnung geben, dass sich dauerhaft etwas verändert.
Wenn sich ähnliche Abläufe wiederholen, kann dies ein Hinweis auf ein Gewaltmuster sein.
Die Gewaltspirale soll dabei nicht erklären, dass jede Beziehung mit Gewalt zwangsläufig einem identischen Ablauf folgt. Sie ist vielmehr ein Modell, mit dem wiederkehrende Entwicklungen verständlicher werden können.
Warum ist es wichtig, solche Muster zu erkennen?
Gewalt kann sich verändern und verstärken. Gleichzeitig können ruhige Phasen oder Versöhnungen dazu führen, dass die vorherige Gewalt weniger bedrohlich erscheint oder die Hoffnung entsteht, dass sie nicht wieder vorkommt.
Das Erkennen wiederkehrender Muster kann deshalb ein wichtiger Schritt sein, um eine Situation besser einzuordnen und Unterstützung zu suchen.
Die Gewaltspirale ist ein zentrales Motiv der Kampagne „GEWALT ENDET HIER!“. Sie greift die wiederkehrenden Muster von Gewalt auf und macht deutlich: Der Kreislauf kann durchbrochen werden.
Weitere Informationen:
Die Gewaltspirale ausführlich verstehen
3. Zahlen und Fakten
Häusliche Gewalt in Brandenburg
Welche Formen nimmt häusliche Gewalt an?
Häusliche Gewalt kann unterschiedliche Formen annehmen. Den größten Anteil bilden Körperverletzungen. 2025 wurden 4.398 Fälle registriert. Das entspricht 68,4 Prozent aller Fälle häuslicher Gewalt.
Daneben wurden unter anderem 951 Fälle von Bedrohung, 375 Fälle von Nachstellung und 337 Fälle von Nötigung registriert. Auch schwere Gewalt kommt vor: 2025 wurden 22 Fälle von Mord und Totschlag im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt erfasst.
Häusliche Gewalt findet überall in Brandenburg statt
Häusliche Gewalt ist kein Problem, das auf einzelne Regionen oder größere Städte begrenzt ist. Im Jahr 2025 wurden in 333 von insgesamt 413 Gemeinden und kreisfreien Städten Brandenburgs Straftaten der häuslichen Gewalt registriert. Das entspricht 80,6 Prozent aller Gemeinden und kreisfreien Städte.
Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen.
Sie kann Menschen unterschiedlichen Alters betreffen und innerhalb von Partnerschaften ebenso wie innerhalb von Familien auftreten.
Im Jahr 2025 wurden in Brandenburg 6.434 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Das waren 356 Fälle beziehungsweise 5,2 Prozent weniger als im Vorjahr. Trotz dieses Rückgangs bewegen sich die Fallzahlen weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Vergleich zu 2021 lagen sie 2025 um 9,3 Prozent höher.
Häusliche Gewalt machte 2025 3,9 Prozent aller in Brandenburg registrierten Straftaten aus.
Wer ist betroffen?
Im Jahr 2025 wurden 6.781 Opferwerdungen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert. Die Zahl ist gegenüber 2024 um 345 beziehungsweise 4,8 Prozent zurückgegangen. 4.712 der registrierten Opfer waren weiblich, 2.069 männlich. Damit waren 69,5 Prozent der Opfer weiblich.
Bei der Partnerschaftsgewalt waren 79,0 Prozent der Opfer weiblich. Bei der innerfamiliären Gewalt war das Verhältnis deutlich ausgeglichener: 52,7 Prozent der Opfer waren weiblich und 47,3 Prozent männlich.
Auch Kinder und Jugendliche sind betroffen. 2025 wurden 584 Kinder unter 14 Jahren und 451 Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren als Opfer registriert. Das entspricht zusammen 1.035 Opferwerdungen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Was sagen die Zahlen aus?
Die Zahlen des Lagebildes zeigen die polizeilich bekannt gewordene häusliche Gewalt. Sie bilden deshalb nicht zwangsläufig das gesamte Ausmaß ab. Nicht jede Gewalttat wird der Polizei bekannt. Angst, Scham, Abhängigkeit oder die Sorge vor weiteren Konsequenzen können beispielsweise dazu führen, dass Betroffene keine Anzeige erstatten oder zunächst keine Hilfe suchen.
Bei den Opferzahlen ist außerdem zu beachten, dass das Lagebild Opferwerdungen erfasst. Wird eine Person während eines Berichtszeitraums mehrfach als Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, kann sie entsprechend mehrfach gezählt werden. Die Zahl von 6.781 Opferwerdungen entspricht deshalb nicht automatisch 6.781 unterschiedlichen Personen.
Auch die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt und innerfamiliärer Gewalt können nicht einfach addiert werden. Ein Fall kann beiden Bereichen zugeordnet werden, beispielsweise wenn sowohl ein Kind als auch der Ehepartner Opfer einer Tat werden.
Zahlen allein erzählen nicht die ganze Geschichte
Hinter jeder registrierten Tat steht ein Mensch und eine konkrete Situation. Die Zahlen zeigen deshalb nicht nur die Entwicklung der Kriminalität, sondern auch, wie viele Menschen von häuslicher Gewalt betroffen sein können.
Der Rückgang der registrierten Fälle im Jahr 2025 bedeutet dabei nicht automatisch, dass häusliche Gewalt insgesamt weniger problematisch geworden ist. Die Fallzahl liegt weiterhin deutlich über dem Niveau von 2021.
Häusliche Gewalt ist kein privates Problem einzelner Familien. Sie ist ein gesellschaftliches Problem, das Aufmerksamkeit, Unterstützung und Hilfe erfordert.
Die Kampagne „GEWALT ENDET HIER!“ möchte dazu beitragen, Gewalt sichtbar zu machen, wiederkehrende Muster zu erkennen, Betroffene zu stärken und Menschen aus dem sozialen Umfeld zum Hinsehen zu ermutigen.
Die Polizei Brandenburg veröffentlicht regelmäßig das Lagebild Häusliche Gewalt
Quelle: Landeskriminalamt Brandenburg, Lagedarstellung Häusliche Gewalt im Land Brandenburg – Jahr 2025.
4. Hilfesystem
Betroffene müssen nicht allein herausfinden, welche Unterstützung für sie geeignet sein könnte.
In Deutschland gibt es ein vielfältiges Hilfesystem. Dazu gehören unter anderem Beratungsstellen, Frauenhäuser, Interventionsstellen, Fachberatungsstellen, medizinische Einrichtungen, Jugendhilfe, Opferhilfe und Polizei.
Welche Unterstützung sinnvoll sein kann, hängt von der jeweiligen Situation ab.
Beratung kann ein erster Schritt sein
Eine Beratung kann dabei helfen, die eigene Situation einzuordnen, Möglichkeiten kennenzulernen und gemeinsam nächste Schritte zu überlegen.
Dabei muss nicht bereits sicher feststehen, dass Gewalt vorliegt. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn sowie andere unterstützende Personen können sich beraten lassen.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät unter 116 016 rund um die Uhr, anonym und kostenfrei. Das Angebot richtet sich auch an Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte. Neben der Telefonberatung gibt es Online-Beratungsangebote.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Unterstützung für Männer
Auch Männer können von Gewalt in Partnerschaften und Familien betroffen sein. Für betroffene Männer gibt es eigene Beratungsangebote.
Polizei
Die Polizei kann insbesondere dann Ansprechpartnerin sein, wenn eine Straftat vorliegt, eine Person bedroht wird oder eine unmittelbare Gefahr besteht.
Bei akuter Gefahr:
110 – Polizei
112 – Rettungsdienst
Weitere Informationen zu Schutz, Beratung und Hilfsangeboten finden Sie im Bereich:
„Ich mache mir Sorgen um jemanden"
"Wo bekomme ich Unterstützung?"
5. Prävention
Prävention beginnt mit Aufmerksamkeit
Prävention setzt möglichst früh an. Sie beginnt damit, Gewalt wahrzunehmen, darüber zu sprechen und Handlungsmöglichkeiten zu kennen.
Häusliche Gewalt findet häufig im privaten Umfeld statt und kann deshalb lange unbemerkt bleiben. Nicht immer wissen Angehörige, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunde oder Kolleginnen und Kollegen, wie sie Anzeichen einordnen oder auf eine mögliche Gewaltsituation reagieren können.
Wer weiß, wie Gewalt aussehen kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, kann Warnsignale möglicherweise früher wahrnehmen und dazu beitragen, dass Betroffene Hilfe erreichen.
Dabei gilt: Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Wenn Sie sich Sorgen um jemanden machen, können Sie sich zunächst selbst beraten lassen.
Zu den Inhalten im Bereich „Ich mache mir Sorgen um jemanden“
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Die Verhinderung und Bekämpfung häuslicher Gewalt ist keine alleinige Aufgabe der Polizei. Sie erfordert das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure und Bereiche der Gesellschaft.
Dazu gehören beispielsweise Beratungs- und Hilfeeinrichtungen, Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Schulen und Kindertagesstätten, Justiz, Kommunen sowie weitere staatliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen. Auch das soziale Umfeld kann eine wichtige Rolle spielen.
Dabei haben die Beteiligten unterschiedliche Aufgaben und Möglichkeiten. Nicht jede Person muss selbst handeln oder eine Situation lösen. Schon das aufmerksame Wahrnehmen, das Anbieten von Unterstützung oder das Weitervermitteln an eine geeignete Fachstelle kann ein wichtiger Beitrag sein.
Prävention bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen
Prävention richtet sich nicht nur an Menschen, die Gewalt erleben oder deren Umfeld.
Menschen, die Gewalt ausüben oder befürchten, gewalttätig zu werden, können Unterstützung benötigen, um eigene Verhaltensmuster zu erkennen und zu verändern.
Dabei geht es nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Verantwortung für Gewalt bleibt bei der Person, die Gewalt ausübt. Ein erster Schritt kann darin bestehen, Warnsignale ernst zu nehmen, sich Unterstützung zu suchen und Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen.
Zu den Inhalten im Bereich: Ich übe Gewalt aus oder habe Angst, gewalttätig zu werden
Angebote für Menschen, die Gewalt ausüben
Die Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ist ein wichtiger Bestandteil der Gewaltprävention und dient zugleich dem nachhaltigen Schutz von Betroffenen und deren Kindern.
Im Land Brandenburg bietet die Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg Beratung sowie ein soziales Trainingsprogramm für Menschen an, die im familiären beziehungsweise sozialen Nahraum gewalttätig geworden sind.
Ziel der Täterarbeit ist es insbesondere, gewaltausübende Personen dabei zu unterstützen, Verantwortung für das eigene Verhalten zu übernehmen, Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und Konflikte künftig gewaltfrei zu lösen. Das Angebot umfasst Einzelgespräche sowie ein soziales Gruppentraining in Potsdam, Oranienburg, Frankfurt/Oder und Cottbus. Die Teilnahme an dem Programm ist kostenfrei und kann aufgrund einer Weisung vom Gericht, Jugendamt oder auch aus Eigeninitiative erfolgen.
Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
Die Rolle der Polizei
Die Polizei ist ein wichtiger Teil des Hilfesystems. Im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung wird den Belangen des Opferschutzes eine besondere Bedeutung beigemessen. Die Opferschutzbeauftragten der brandenburgischen Polizei sind dabei ein wesentliches Bindeglied zwischen der Polizei und den unterschiedlichen Hilfsorganisationen mit ihren themenspezifischen Angeboten.
Der polizeiliche Opferschutz umfasst insbesondere die Aufklärung betroffener Personen über ihre Rechte und den Ablauf des weiteren Verfahrens sowie die Vermittlung an geeignete Opferhilfeeinrichtungen. Therapeutische und psychologische Unterstützung gehört hingegen nicht zu den Aufgaben des polizeilichen Opferschutzes. Hier sind die entsprechenden Fachstellen und Einrichtungen des Hilfesystems zuständig.
Die Polizei kann bei häuslicher Gewalt verschiedene Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen treffen. Welche Maßnahmen im konkreten Fall möglich und erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Gefährdungssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Gerade bei Beziehungstaten oder spontanen Gewalteskalationen kann es Situationen geben, in denen die Polizei vorher keine Kenntnis von der konkreten Gefahr hat. Deshalb können Hinweise auf Bedrohungen, Nachstellungen oder frühere Gewalt wichtig sein.
Die Polizei ist dabei auch auf Hinweise von Betroffenen, Angehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn, Freundinnen und Freunden sowie anderen Zeuginnen und Zeugen angewiesen.
Das bedeutet nicht, dass Sie eine Situation selbst beurteilen oder Beweise sammeln müssen. Wenn Sie sich Sorgen machen oder eine mögliche Gefahr wahrnehmen, kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen oder – bei akuter Gefahr – die Polizei zu verständigen.
Prävention braucht ein starkes Netzwerk
Die Polizei kann häusliche Gewalt nicht allein verhindern. Ihre Möglichkeiten beginnen häufig dort, wo Gewalt bekannt wird oder eine konkrete Gefahr erkannt werden kann.
Wirksame Prävention braucht deshalb das Zusammenwirken unterschiedlicher Akteure. Beratungsstellen, Frauenhäuser, Fachstellen, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Justiz, Kommunen, Schulen und weitere Einrichtungen sowie das soziale Umfeld haben jeweils eigene Möglichkeiten, Gewalt zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und Veränderungen anzustoßen.
Gewalt zu verhindern ist eine gemeinsame Aufgabe. Die Polizei ist dabei ein wichtiger Teil des Hilfenetzwerks, aber nicht allein verantwortlich.
6. Materialien und Informationen
Sie möchten sich weiter mit dem Thema beschäftigen oder Informationen weitergeben?
Hier finden Sie weiterführende Informationen, Materialien und Angebote der Polizei Brandenburg sowie ausgewählter Fachstellen.
Informationen der Polizei zum Thema Gewalt
Das Handzeichen für Hilfe
Das internationale Handzeichen kann eine Möglichkeit sein, ohne Worte auf eine Notlage aufmerksam zu machen.
Auf unserer eigenen Seite erklären wir, wie das Zeichen funktioniert, was es bedeutet und was Sie beachten können, wenn Sie es wahrnehmen.