Ich mache mir Sorgen um jemanden
Vielleicht haben Sie das Gefühl, dass es einer Person in Ihrem Umfeld nicht gut geht. Vielleicht beobachten Sie Veränderungen oder Situationen, die Sie beunruhigen. Und vielleicht fragen Sie sich, ob Gewalt eine Rolle spielen könnte.
Gewalt ist nicht immer sofort erkennbar. Sie kann sich durch sichtbare Verletzungen zeigen, aber auch durch Angst, Rückzug, Kontrolle, Einschüchterung oder Veränderungen im Verhalten.
Manchmal entsteht Gewalt nicht als einzelnes Ereignis, sondern in wiederkehrenden Mustern. Spannungen bauen sich auf, eine Situation eskaliert, anschließend folgt vielleicht eine ruhige Phase, Reue oder die Hoffnung, dass es nicht wieder passiert.
Gewalt erkennen und wiederkehrende Muster verstehen
Wenn Sie solche Veränderungen beobachten, müssen Sie nicht selbst beurteilen können, ob tatsächlich Gewalt vorliegt. Es kann bereits hilfreich sein, aufmerksam zu sein, die Person anzusprechen und Unterstützung anzubieten.
Sie können etwas tun!
Auf dieser Seite erfahren Sie, woran Sie mögliche Gewalt erkennen können, wie Sie die betroffene Person ansprechen können und was Sie konkret tun können. Sie finden außerdem Informationen zum Handzeichen für Hilfe sowie zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten.
Sie müssen nicht alles allein lösen. Manchmal ist es der erste wichtige Schritt, hinzusehen, zuzuhören und Unterstützung anzubieten.
Wichtiger Hinweis:
Die hier genannten Hinweise sind allgemeine Informationen und können eine individuelle Beratung oder eine konkrete Gefährdungseinschätzung nicht ersetzen. Jede Situation ist anders. Was im Einzelfall sinnvoll und sicher ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und holen Sie sich bei Unsicherheit fachliche Unterstützung.
1. Woran kann ich Gewalt erkennen?
Gewalt ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Manche Formen von Gewalt hinterlassen sichtbare Spuren, andere zeigen sich eher durch Veränderungen im Verhalten, in Beziehungen oder im Alltag.
Körperliche Gewalt
Offensichtliche Verletzungen können ein Hinweis auf Gewalt sein.
Dazu gehören beispielsweise:
· blaue Flecken,
· Schürfwunden,
· Kratzer,
· Bissverletzungen,
· Verbrennungen,
· Platz- oder Schnittwunden,
· Verletzungen, die wiederholt auftreten oder deren Entstehung nicht plausibel erscheint.
Auch häufige Arztbesuche oder Verletzungen, für die immer wieder unterschiedliche Erklärungen genannt werden, können Anlass sein, genauer hinzusehen.
Dabei gilt: Eine Verletzung allein beweist nicht, dass Gewalt ausgeübt wurde. Sie kann aber ein Anlass sein, aufmerksam zu werden und, wenn es die Situation zulässt, vorsichtig nachzufragen.
Veränderungen im Verhalten
Gewalt kann sich auch durch Veränderungen bemerkbar machen. Eine Person kann beispielsweise:
· plötzlich ängstlich, unsicher oder sehr zurückhaltend wirken,
· sich zunehmend zurückziehen,
· Kontakte zu Familie, Freunden oder anderen Bezugspersonen vermeiden,
· Verabredungen oder gemeinsame Aktivitäten häufiger absagen,
· ungewöhnlich angespannt oder nervös wirken,
· sich auffällig häufig rechtfertigen oder entschuldigen,
· weniger selbstständig Entscheidungen treffen.
Solche Veränderungen können viele Ursachen haben und müssen nicht auf Gewalt zurückzuführen sein. Wenn mehrere Veränderungen zusammenkommen oder Ihnen eine deutliche Veränderung über längere Zeit auffällt, kann es sinnvoll sein, aufmerksam zu bleiben.
Kontrolle und Einschränkung
Nicht jede Gewalt ist körperlich. Auch Kontrolle, Einschüchterung und soziale Isolation können Formen von Gewalt sein oder Teil einer gewaltgeprägten Beziehung werden.
Mögliche Hinweise können sein:
· Eine Person muss ständig erreichbar sein.
· Sie scheint sich für ihr Verhalten oder ihre Kontakte rechtfertigen zu müssen.
· Entscheidungen werden überwiegend von einer anderen Person getroffen.
· Kontakte zu Familie oder Freunden werden eingeschränkt oder verhindert.
· Eine Person wirkt auffällig darauf bedacht, nichts zu sagen oder zu tun, was eine negative Reaktion ihres Partners oder ihrer Partnerin auslösen könnte.
· Sie scheint Angst davor zu haben, etwas „Falsches“ zu sagen oder zu tun.
Auch das Umfeld kann Veränderungen wahrnehmen
Manchmal fällt Gewalt nicht durch ein einzelnes Ereignis auf. Es kann vielmehr ein Eindruck entstehen, dass sich eine Person verändert hat oder dass sich bestimmte Situationen wiederholen.
Vielleicht fällt Ihnen auf, dass jemand früher selbstbewusst und kontaktfreudig war und sich zunehmend zurückzieht. Vielleicht beobachten Sie wiederkehrende Spannungen, Streit oder auffällige Entschuldigungen.
Ein einzelnes Anzeichen muss dabei nichts bedeuten. Mehrere Beobachtungen oder wiederkehrende Veränderungen können jedoch Anlass sein, genauer hinzusehen.
Wichtig: Beobachten statt vorschnell urteilen
Nicht jede Verletzung, jede Verhaltensänderung oder jeder Konflikt hat mit Gewalt zu tun. Sie müssen selbst nicht feststellen können, ob tatsächlich Gewalt vorliegt.
Wenn Sie sich Sorgen machen, kann es bereits hilfreich sein, Ihre Beobachtung ernst zu nehmen und sich zu überlegen, ob und wie Sie der Person Unterstützung anbieten können.
Sie müssen nicht sicher wissen, dass Gewalt vorliegt, um aufmerksam zu werden.
2. Wiederkehrende Muster verstehen
Gewalt kann sich in einem wiederkehrenden Muster entwickeln. Häufig wechseln sich angespannte und ruhige Phasen ab. Nach einem Streit oder einem Gewaltausbruch kann sich die Situation zunächst wieder beruhigen. Entschuldigungen, Reue oder Versprechen können die Hoffnung wecken, dass sich etwas dauerhaft verändert.
Mit der Zeit können jedoch erneut Spannungen entstehen. Kontrolle, Eifersucht, Abwertungen, Drohungen oder andere Formen von Gewalt können wieder zunehmen.
Die Gewaltspirale
Eine solche Entwicklung wird häufig als Gewaltspirale beschrieben:
Spannungen bauen sich auf
Die Stimmung wird zunehmend angespannt. Streit, Eifersucht, Kontrolle, Abwertungen oder Einschüchterungen können zunehmen.
Die Situation eskaliert
Es kann zu Beschimpfungen, Drohungen, Einschüchterung oder körperlicher, sexualisierter oder anderer Gewalt kommen.
Reue und Entschuldigungen
Nach einem Gewaltausbruch kann die gewaltausübende Person Reue zeigen, sich entschuldigen oder versprechen, dass es nicht wieder vorkommt.
Eine ruhige Phase
Der Alltag scheint sich wieder zu normalisieren. Die Hoffnung kann entstehen, dass die Gewalt beendet ist.
Neue Spannungen
Mit der Zeit können erneut Spannungen entstehen und die Gewaltspirale kann von vorn beginnen.
Mehr über die Gewaltspirale und die einzelnen Phasen erfahren Sie auf unserer zentralen Themenseite.
Warum ist das Erkennen dieses Muster wichtig?
Wenn Sie eine solche Entwicklung beobachten, kann es schwer sein, das Geschehen einzuordnen. Gerade die ruhigen Phasen oder die Entschuldigungen können dazu führen, dass die Gewalt weniger bedrohlich erscheint oder die Hoffnung entsteht, dass sie nicht wieder vorkommt.
Wiederkehrende Spannungen, Eskalationen und anschließende Versöhnungsphasen können jedoch ein Hinweis auf ein Gewaltmuster sein.
Sie müssen nicht selbst beurteilen, ob eine Gewaltspirale vorliegt. Wenn Sie sich Sorgen machen, kann es sinnvoll sein, Ihre Beobachtungen ernst zu nehmen und der betroffenen Person, wenn es die Situation zulässt, Unterstützung anzubieten.
3. Wie spreche ich die Person an?
Jemanden auf einen möglichen Gewaltvorfall anzusprechen, kann schwerfallen. Vielleicht sind Sie unsicher, ob Ihre Wahrnehmung richtig ist. Vielleicht möchten Sie sich nicht in die
Angelegenheiten anderer Menschen einmischen oder haben Sorge, kulturelle, familiäre oder persönliche Grenzen zu überschreiten.
Vielleicht befürchten Sie auch, selbst zum Ziel von Gewalt zu werden, oder fühlen sich der möglicherweise gewaltausübenden Person körperlich unterlegen.
Diese Bedenken sind nachvollziehbar. Sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um zu helfen.
Wenn ein Gespräch möglich und sicher ist
Wenn es die Situation zulässt und Sie sich dabei sicher fühlen, kann es sinnvoll sein, einen Moment zu wählen, in dem Sie mit der Person allein und ungestört sprechen können.
Sprechen Sie zunächst Ihre Beobachtung und Ihre Sorge an, nicht Ihre Vermutung oder ein Urteil. Zum Beispiel: „Mir ist aufgefallen, dass Sie in letzter Zeit sehr zurückhaltend wirken. Ich mache mir Sorgen um Sie.“ oder „Ich habe die Verletzungen bemerkt. Ich möchte fragen, ob es Ihnen gut geht.“
Sie müssen nicht sofort über Gewalt sprechen
Sie müssen nicht direkt fragen: „Werden Sie zu Hause geschlagen?“ oder „Wer tut Ihnen das an?“
Gerade wenn eine Person Angst hat oder unter Kontrolle steht, kann eine direkte Frage schwierig sein. Es kann sinnvoll sein, zunächst den Kontakt anzubieten und zu zeigen, dass Sie ansprechbar sind.
Wenn die Person merkt, dass Sie ihr zuhören und sie ernst nehmen, kann sie sich möglicherweise später öffnen.
Ein Gespräch kann mit einer einfachen, offenen Frage beginnen:
· „Wie geht es Ihnen?“
· „Ist zu Hause alles in Ordnung?“
· „Möchten Sie darüber sprechen?“
· „Kann ich etwas für Sie tun?“
· „Gibt es etwas, wobei ich Sie unterstützen kann?“
Hören Sie aufmerksam zu und lassen Sie der Person Zeit. Sie entscheidet selbst, was sie erzählen möchte.
Nehmen Sie die Person ernst
Wenn die Person von Gewalt erzählt, kann es hilfreich sein, zuzuhören und Vorwürfe oder Zweifel möglichst zu vermeiden.
Sätze wie
· „Ich glaube Ihnen.“
· „Das ist nicht Ihre Schuld.“
· „Sie müssen damit nicht allein bleiben.“
können zeigen, dass die Person Unterstützung bekommt.
Üben Sie keinen Druck aus
Vermeiden Sie Aussagen wie:
· „Warum gehen Sie nicht einfach?“
· „Sie müssen sich sofort trennen.“
Eine betroffene Person kann viele Gründe haben, warum sie eine Beziehung nicht beendet oder eine Situation zunächst nicht verändern kann. Druck kann dazu führen, dass sie sich zurückzieht und künftig weniger über ihre Situation spricht.
Treffen Sie daher möglichst keine Entscheidungen über den Kopf der betroffenen Person hinweg.
Bieten Sie Unterstützung an, aber respektieren Sie, dass die Person selbst entscheiden möchte, wann und welche Hilfe sie annimmt, soweit keine unmittelbare Gefahr besteht.
Gehen Sie vertraulich mit dem Gespräch um
Sprechen Sie nicht ohne Rücksprache mit anderen über das Erzählte, wenn dadurch die betroffene Person zusätzlich gefährdet werden könnte. Das gilt insbesondere für die möglicherweise gewaltausübende Person.
Versprechen Sie jedoch nicht, unter allen Umständen alles für sich zu behalten. Wenn eine unmittelbare Gefahr für die betroffene Person oder andere besteht, kann es notwendig sein, weitere Hilfe einzubeziehen.
Sie müssen nicht allein herausfinden, was zu tun ist
Wenn Sie unsicher sind, ob Gewalt vorliegt oder wie Sie die Person unterstützen können, können Sie sich selbst beraten lassen. Dafür müssen Sie nicht erst sicher wissen, was passiert ist.
Beratungsstellen können gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie Sie die Situation einschätzen und welche nächsten Schritte sinnvoll und sicher sein können.
Sie müssen eine betroffene Person nicht selbst „retten“. Es kann bereits eine wichtige Hilfe sein, aufmerksam zu sein, zuzuhören und den Kontakt – soweit dies sicher möglich ist – nicht abbrechen zu lassen.
Ihre eigene Sicherheit geht vor
Wenn Sie befürchten, dass dadurch eine gefährliche Situation entstehen könnte, sollten Sie die Person nicht allein darauf ansprechen und sich zunächst beraten lassen.
Auch wenn Sie sich körperlich unterlegen fühlen oder die Situation nicht einschätzen können, müssen Sie kein persönliches Gespräch führen.
Holen Sie sich zunächst selbst Unterstützung und lassen Sie sich beraten. Helfen bedeutet nicht, sich selbst in Gefahr zu bringen. Ihre Sicherheit geht vor.
Polizeiliche Kriminalprävention
Informationen und Hinweise zum Umgang mit Gewalt im sozialen Nahbereich
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ – 116 016
4. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich Sorgen um jemanden machen, können Sie Unterstützung anbieten. Sie müssen die Situation nicht allein lösen und können der betroffenen Person keine Entscheidung abnehmen. Aber Sie können dazu beitragen, dass sie nicht allein bleibt.
Zuhören und Kontakt halten
Nehmen Sie die Person ernst und zeigen Sie, dass Sie für sie da sind. Auch wenn sie zunächst nicht über die Situation sprechen möchte, kann es wichtig sein, den Kontakt, soweit es sicher möglich ist, aufrechtzuerhalten, zum Beispiel wenn Sie sagen „Wenn Sie darüber sprechen möchten, bin ich für Sie da.“
Unterstützung anbieten
Es kann sinnvoll sein zu fragen, was die Person gerade braucht. Vielleicht möchte sie zunächst nur reden. Vielleicht benötigt sie praktische Unterstützung oder möchte gemeinsam nach einer Beratungsstelle suchen.
Lassen Sie die Person möglichst selbst entscheiden, welche Hilfe sie annehmen möchte.
Gemeinsam Informationen suchen
Sie können anbieten, gemeinsam Informationen über Beratungsstellen, Hilfsangebote oder weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu suchen.
Sie können sich auch selbst beraten lassen, wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Situation einschätzen oder was ein sinnvoller nächster Schritt sein könnte.
Wenn die Person keine Hilfe möchte
Vielleicht möchte die betroffene Person zunächst nichts unternehmen. Das kann für Außenstehende schwer auszuhalten sein. Es kann sinnvoll sein, die Entscheidung zunächst zu respektieren und keinen Druck auszuüben.
Bleiben Sie, soweit es sicher möglich ist, ansprechbar. Die Situation kann sich verändern und vielleicht ist Ihre Unterstützung zu einem späteren Zeitpunkt wichtig.
Praktische Unterstützung anbieten
Je nach Situation kann auch praktische Hilfe sinnvoll sein, zum Beispiel:
· die Person zu einer Beratungsstelle begleiten,
· gemeinsam einen Termin vereinbaren,
· bei organisatorischen Dingen unterstützen,
· einen sicheren Ort oder eine Möglichkeit anbieten, Kontakt aufzunehmen,
· bei Bedarf wichtige Telefonnummern oder Informationen bereithalten.
Was sinnvoll und sicher ist, hängt immer von der konkreten Situation ab.
Vermeiden Sie dabei möglichst alles, was die betroffene Person zusätzlich gefährden könnte. Auch gut gemeinte Hilfe sollte möglichst mit der betroffenen Person abgestimmt werden.
Nicht allein handeln
Sie müssen die möglicherweise gewaltausübende Person nicht selbst zur Rede stellen. Eine direkte Konfrontation kann die Situation für die betroffene Person verschärfen oder auch Sie selbst in Gefahr bringen.
Versuchen Sie auch nicht, die Situation eigenständig zu „lösen“ oder die betroffene Person ohne Absprache aus ihrer Situation zu bringen. Es kann sinnvoll sein, sich zunächst fachliche Beratung zu holen und gemeinsam zu überlegen, was sicher und sinnvoll sein könnte.
Wenn unmittelbare Gefahr besteht
Wenn Sie beobachten, dass eine Person unmittelbar bedroht oder angegriffen wird, kann es erforderlich sein, die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen.
Schildern Sie möglichst ruhig,
· was Sie beobachten,
· wo sich die Situation ereignet,
· wer möglicherweise gefährdet ist und
· warum Sie von einer unmittelbaren Gefahr ausgehen.
Versuchen Sie nicht, die Gewalt allein zu beenden oder eine gewaltausübende Person körperlich zurückzuhalten. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
Wenn eine Person verletzt ist oder medizinische Hilfe benötigt, kann zusätzlich der Rettungsdienst über 112 verständigt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Situation bereits akut gefährlich ist, können Sie sich ebenfalls an die Polizei wenden. Bei unmittelbarer Gefahr sollte die Verständigung der Polizei jedoch nicht durch eine längere Beratung oder eigene Einschätzung verzögert werden.
5. Das Handzeichen – wenn jemand nicht offen sprechen kann
Ein stiller Hilferuf
Das internationale Handzeichen „Signal for Help“ kann eine Möglichkeit sein, in einer Notsituation auf Hilfebedarf aufmerksam zu machen, wenn eine Person nicht offen sprechen kann oder möchte. Wenn Sie das Handzeichen sehen, nehmen Sie es ernst. Es kann ein Hinweis darauf sein, dass die Person gefährdet ist und Unterstützung benötigt.
Achten Sie zunächst auf die Situation. Wenn die Person, von der die Gefahr ausgehen könnte, in der Nähe ist, kann eine auffällige Reaktion die betroffene Person zusätzlich gefährden. Sprechen Sie sie deshalb nicht automatisch sofort auf das Handzeichen an. Wenn es die Situation zulässt, können Sie später unauffällig Kontakt aufnehmen oder eine Beratungsstelle um Unterstützung bitten.
Wann sollte ich die Polizei verständigen?
Wenn Sie den Eindruck haben, dass unmittelbare Gefahr besteht, verständigen Sie die Polizei über den Notruf 110. Schildern Sie, was Sie beobachtet haben und weshalb Sie eine Gefahr für die Person vermuten.
Sie müssen nicht selbst abschließend beurteilen, ob eine Straftat vorliegt oder wie die Situation rechtlich einzuordnen ist. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Beobachtung möglichst genau mitteilen.
Das Handzeichen ersetzt keinen Notruf. Es kann aber eine wichtige Möglichkeit sein, auf Hilfebedarf aufmerksam zu machen, wenn Worte nicht möglich oder nicht sicher sind.
Sie möchten mehr über das Handzeichen erfahren?
Auf unserer eigenen Seite erklären wir, wie das Handzeichen funktioniert, was es bedeutet und wie Sie reagieren können, wenn Sie es wahrnehmen.
Ein Zeichen kann sagen: „Ich brauche Hilfe.“
6. Wo bekomme ich Unterstützung?
Wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen, müssen Sie nicht selbst herausfinden, was genau passiert und welcher nächste Schritt richtig ist.
Auch wenn Sie nur einen Verdacht haben oder unsicher sind, können Sie sich beraten lassen. Fachberatungsstellen können gemeinsam mit Ihnen überlegen, wie Sie Ihre Beobachtungen einordnen und wie Sie die betroffene Person unterstützen können.
Sie können sich auch selbst beraten lassen
Sie müssen nicht warten, bis die betroffene Person selbst Hilfe sucht. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn sowie andere Personen aus dem sozialen Umfeld können Unterstützung und Informationen erhalten.
Gewalt im sozialen Nahbereich:
Weiterführende Links: Gewaltschutz
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Wenn Sie sich Sorgen um eine Frau machen, können Sie sich auch als Angehörige, Freund, Freundin oder andere unterstützende Person an das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016 wenden.
Die Beratung ist anonym, vertraulich und kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Auch eine Online-Beratung ist möglich. Die Beraterinnen können bei Bedarf an passende Unterstützungsangebote vor Ort vermitteln.
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Polizeiliche Kriminalprävention
Auch die Polizeiliche Kriminalprävention bietet Informationen dazu, was Angehörige, Freunde, Nachbarinnen und Nachbarn tun können, wenn sie häusliche Gewalt beobachten oder vermuten. Dazu gehört ausdrücklich auch der Hinweis, Unterstützung anzubieten und sich selbst beraten zu lassen.
Polizeiliche Kriminalprävention – Gewalt im sozialen Nahbereich
Beratungsstellen vor Ort
In vielen Regionen gibt es Fachberatungsstellen und Interventionsstellen zu häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt. Sie können Betroffene und, je nach Angebot, auch deren soziales Umfeld beraten.
Wenn Sie nicht wissen, welche Stelle zuständig ist, können Sie sich zunächst an eine überregionale Beratungsstelle wenden und sich weitervermitteln lassen.
Hilfe für Männer
Auch Männer können von Gewalt in Partnerschaften betroffen sein. Für Männer gibt es das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ unter 0800 123 9900. Die Polizeiliche Kriminalprävention führt dieses Angebot ebenfalls als Anlaufstelle auf.
Psychische Gewalt in der Partnerschaft
7. Wenn unmittelbare Gefahr besteht
Wenn eine Person unmittelbar gefährdet ist oder gerade Gewalt stattfindet, rufen Sie die Polizei unter 110.
Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr
Versuchen Sie nicht, eine gewalttätige Situation allein zu beenden oder die möglicherweise gewaltausübende Person körperlich zurückzuhalten.
Ihre eigene Sicherheit geht vor.
Rufen Sie Hilfe
Wählen Sie bei unmittelbarer Gefahr den Polizeinotruf 110.
Schildern Sie möglichst ruhig, was Sie beobachten, wo sich die Situation ereignet und wer gefährdet ist.
Wenn eine Person verletzt ist oder medizinische Hilfe benötigt, rufen Sie zusätzlich den Rettungsdienst unter 112.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine unmittelbare Gefahr besteht
Sie müssen die Situation nicht selbst fachlich oder rechtlich beurteilen können. Schildern Sie der Polizei, was Sie beobachten und warum Sie sich Sorgen machen. Die Einsatzkräfte können die Situation vor Ort einschätzen.