Ich möchte Korruption melden

Tags
Lebenslage
Schadensfall
Datum
07.07.2022

Korruption wird oft mit "Bestechlichkeit" übersetzt. Das zugrunde liegende lateinische Wort "corruptus" bedeutet aber auch "verdorben, verkehrt, schlecht, sittenlos".

Meistens bezieht man den Begriff „Korruption“ auf Personen, die in staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen ihre Entscheidungsfunktion missbrauchen. Aber auch auf den Bereich der Privatwirtschaft und des Gesundheitswesens ist der Begriff anwendbar.

Korrupte Personen entscheiden spontan oder langfristig geplant so, dass sich daraus persönliche Vorteile für sie oder einen nahestehenden Dritten ergeben. Das kann buchstäblich in Form von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung geschehen oder auch in Form von Vetternwirtschaft und unerlaubten Freundschaftsdiensten.

Durch Korruption wird das Vertrauen des Bürgers in den Staat und seine Einrichtungen untergraben, der freie Wettbewerb beeinflusst. Sie kann deshalb nicht hingenommen werden.

Amtsdelikte sind alle sonstigen Straftaten, die durch öffentlich Bedienstete im Rahmen ihrer Tätigkeit begangen werden.

Was können Sie konkret gegen Korruption und Straftaten im Amt tun?

Um Korruption/ Amtsdelikte erfolgreich bekämpfen zu können, ist die Polizei des Landes Brandenburg an Ihrer Anzeigenerstattung / Ihrem Hinweis interessiert. Zur Orientierung hinsichtlich der Einordnung eines Sachverhaltes als Korruption dienen Ihnen sogenannte Indikatoren.

Anzeigen und Hinweise können Sie schriftlich auf dem Postweg, per E-Mail, telefonisch oder auch online über die Internetwache erstatten.

Entscheiden Sie sich für die Internetwache, haben Sie zudem die Möglichkeit, über ein virtuelles Postfach direkt mit dem polizeilichen Sachbearbeiter zu kommunizieren und dessen konkrete Nachfragen unmittelbar zu beantworten. Wenn Sie es wünschen bleiben Sie hierbei völlig anonym.

Woran Sie bei Abgabe eines Korruptionshinweises oder eines Hinweises auf ein Amtsdelikt denken sollten?

Für die Ermittlung des Sachverhaltes und der Straftäter ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie bei Abgabe eines Korruptionshinweises/ Hinweises auf ein Amtsdelikt auf Folgendes eingehen:

  • Beschreiben Sie den Sachverhalt / Ihre Wahrnehmungen so genau wie möglich.
  • Wann haben Sie den Vorfall bemerkt? Seit wann besteht dieser?
  • Wer hat Kenntnis vom Vorfall?
  • Wer bzw. welche Organisation ist in diesen Vorfall verwickelt?
  • Machen Sie möglichst konkrete Angaben zum Täter bzw. den Tatverdächtigen (wenn vorhanden: Name, Vorname, Wohn- und Firmen-/Behördenanschrift, genaue Bezeichnung der Firma/ Behörde, ausgeübte Tätigkeit)
  • Begehungsweise (Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung, Verschleierung der Tat)
  • Welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen veranlasst?
  • Welche Zeugen können Sie benennen?
  • Stehen Ihnen Unterlagen in schriftlicher bzw. elektronischer Form oder sonstige Beweise für die Tat zur Verfügung? Können diese der Polizei zur Verfügung gestellt werden? Wo sind diese gegebenenfalls auffindbar?

Wie geht es weiter?

Ihr online abgegebener Hinweis auf Korruption bzw. ein Amtsdelikt geht im Landeskriminalamt, LKA 137 Amtsdelikte bzw. LKA 138-GEG Korruption, ein und wird unmittelbar mit der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität im Land Brandenburg, erörtert.

Im Ergebnis einer rechtlichen Bewertung Ihrer Anzeige / Ihres Hinweises werden alle zur Tataufklärung erforderlichen Ermittlungen geführt.

Wenn Sie sich für die - auch anonyme - Einrichtung eines persönlichen Bereiches und damit eines virtuellen Postfaches entschieden haben, wird sich der polizeiliche Sachbearbeiter online mit Ihnen in Verbindung setzen und gezielt Rückfragen zum Sachverhalt stellen.

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Ansprechpartner und Erreichbarkeiten:

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Polizeipräsidium Land Brandenburg
Landeskriminalamt

LKA 137-Amtsdelikte
Tramper Chaussee
116225 Eberswalde

Telefon:
03334 388-0 (Vermittlung)
03334 388-2262 (Leiter LKA 137-Amtsdelikte)

Telefax:              
03334 388-2319

 

LKA 138-GEG Korruption
Tramper Chaussee
116225 Eberswalde

Telefon:        
03334 388-0 (Vermittlung)
03334 388-2320 (Leiter LKA 138-GEG Korruption)

Telefax:              
03334 388-2329

E-Mail:
korruption01.lkaew@polizei-internet.brandenburg.de

 

Staatsanwaltschaft NeuruppinSchwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität im Land Brandenburg

Feldmannstr.1
16816 Neuruppin

Telefon:03391 515-9 (Vermittlung)
03391 515-6021 (Geschäftsstelle)

Telefax:              
03391515-0599

 

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stabsstelle Korruptionsprävention

Henning-von-Tresckow-Str. 9 - 13
14483 Potsdam

Telefon: 
0331 866-2910

Telefax:
0331 27548-3129

E-Mail:
antikorruption@mik.brandenburg.de

 

 

 

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