Ich möchte einen Hinweis zu Wirtschaftskriminalität geben

Tags
Lebenslage
Schadensfall
Datum
07.07.2022

Durch Wirtschaftskriminalität werden hohe materielle Schäden verursacht. Das Funktionieren des Wirtschaftslebens wird beeinträchtigt, das Vertrauen der Bevölkerung gegenüber der Wirtschaft und dem Staat beschädigt. Charakteristisch für Wirtschaftskriminalität ist das betrügerische Vorgehen der Täter. Die wichtigsten Fallgruppen sind daher Delikte, wie:

  • Subventionsbetrug
  • Insolvenzstraftaten
  • Betrug und Untreue
  • sowie strafbare Handlungen im Kapitalanlage- und Finanzierungsbereich.

Wettbewerbswidrige Absprachen von Unternehmen, Urheberrechtsverletzungen und andere im § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aufgeführte Nebengesetze zeugen von der großen Bandbreite der Wirtschaftskriminalität. 

Was wir für Sie tun können:

Damit die wir Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren können, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten oder einen entsprechenden Hinweis geben. Dies ist bei jeder Polizeidienststelle oder über das Internet möglich.

Woran Sie denken sollten:

Für die Ermittlung des oder der Straftäter sind für uns folgende Fakten von Bedeutung:

  • Angaben zur Straftat (was ist passiert, welcher Schaden ist entstanden),
  • genaue Angaben zur Tatzeit/ Feststellungszeit,
  • möglichst konkrete Angaben zum Täter bzw. Tatverdächtigen(Personalien, genaue Firmenbezeichnung bzw. Anschrift),
  • Begehungsweise der Straftat(Hinweise zur Vorbereitung, Durchführung, Verschleierung, Mittel und Methoden),
  • falls bekannt, Ziel und Motiv des / der Täter,
  • Angaben zum Geschädigten / Betroffenen der Straftat(Person, Firma, Institution usw.),
  • welche Maßnahmen wurden bereits von Ihnen oder anderen Personen eingeleitet?
  • stehen Ihnen Unterlagen (schriftliche oder elektronisch gesicherte), Beweise oder Ähnliches) zur Verfügung?
  • können Sie Zeugen benennen?

Wie geht es weiter?

Auch wenn Sie die Anzeige online erstatten, erfolgt die Sachbearbeitung bei der dafür zuständigen Polizeidienststelle. Es ist möglich, dass der polizeiliche Sachbearbeiter weitere Rückfragen hat oder Sie zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen erstattet.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Landeskriminalamt

Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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