Fahrerermittlung

Datum
28.07.2015

Eine Fahrermittlung wird versandt, wenn zwischen dem Halter des Fahrzeuges und dem Fahrzeugführer aufgrund eines anderen Geschlechts und/oder scheinbar abweichendem Alters offensichtliche Unterschiede bestehen oder der Halter eine Firma ist.

Der Halter wird aufgefordert, den Fahrzeugführer mit vollständigen Angaben über Vor- und Nachname sowie vollständige Anschrift zu benennen.

Eine Zahlungsaufforderung enthält die Fahrerermittlung nur, wenn es sich um einen Verwarnungsbetrag handelt.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


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