Das Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst ist nur unter Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen möglich.
Als Bewerberin oder Bewerber müssen Sie:
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten,
- charakterlich für den Polizeiberuf geeignet sein,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- die gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst erfüllen,
- in einem Auswahlverfahren für die angestrebte Laufbahn Ihre Eignung unter Beweis gestellt haben,
- zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht 36 Jahre alt sein*,
- mindestens die Fachhochschulreife, die Allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen,
- Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder sonstige Unionsbürgerin bzw. Unionsbürger sein**,
- über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen,
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vorhandene Tätowierungen beim Tragen der Dienstkleidung verdecken,
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mindestens den Deutschen Schwimmpass in Bronze besitzen (gemäß der Neuregelung der DLRG seit 01.01.2020), welcher nicht älter als 3 Jahre sein darf.
*Für "Soldatinnen und Soldaten auf Zeit" der Bundeswehr, deren Dienstzeit für einen Zeitraum von zwölf oder mehr Jahren festgesetzt worden ist, gilt [gemäß §7 (8) Soldatenversorgungsgesetz] ein Höchstalter nicht, wenn die Bewerbung vor Ablauf von sechs Monaten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses oder der Fachausbildung erfolgt.
** Das Ministerium des Innern und für Kommunales kann Ausnahmen zulassen, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.