Bei mir wurde eingebrochen

Tags
DGS
Lebenslage
Schadensfall
Datum
23.06.2022

Was wir für Sie tun können:

Bei einem Haus, Wohnungs- oder Kellereinbruch handelt es sich um eine Straftat.

Sollte bei Ihnen eingebrochen sein, informieren Sie bitte unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 110 oder persönlich in der Polizeidienststelle in Ihrer Nähe.

Es ist erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Eine Einbruchsanzeige sollte durch die Polizeibeamten vor Ort aufgenommen werden, da in der Regel Spuren gesichert bzw. Fotos vom Tatort gefertigt werden müssen.

Nach der Anzeigenaufnahme erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung mit einer Vorgangsnummer, die Sie für Ihre persönlichen Unterlagen bzw. Ihre Versicherung benötigen.

 

Woran Sie denken sollten:

 

  • Teilen Sie uns mit, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich noch fremde Personen in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus befinden. Begeben Sie sich in diesem Fall an einen für Sie sicheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung/Ihr Haus beobachten können und warten Sie auf unser Eintreffen!

  • Bitte teilen Sie uns diesen Ort und Ihre telefonische Erreichbarkeit mit!

  • Betreten Sie nach Möglichkeit nicht das Haus oder die Wohnung und vermeiden Sie es, Gegenstände zu berühren!

  • Versuchen Sie, die Polizei von Ihrem Mobiltelefon, einer Telefonzelle oder vom Telefon eines Nachbarn zu informieren!

  • Sollten Sie die Wohnung schon betreten haben, versuchen Sie sich zu merken, welchen Weg Sie genommen und welche Gegenstände Sie berührt haben!

  • Bringen Sie Ihren Personalausweis mit!

  • Überlegen Sie, wann Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Keller letztmalig unversehrt verlassen und wann Sie den Einbruch festgestellt haben!

  • Teilen Sie uns mit, welche Gegenstände entwendet wurden und ob Ihnen im Vorfeld Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen aufgefallen sind!

 

Wie geht es weiter?

Wir prüfen zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. In der Regel wird dies die Einleitung einer Fahndung sein.

Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet.

Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie nochmals angehört werden müssen.

Sollten Ihnen nachträglich wichtige Informationen einfallen, können Sie Ihre Ausführungen unter Angabe der Tagebuchnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit.

In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Es ist auch möglich, dass während der Anzeigenaufnahme Gegenstände aus Ihrer Wohnung für eine weitergehende Spurensuche sichergestellt werden müssen.

Diese Gegenstände erhalten Sie nach deren Auswertung zurück. Es kann auch sein, dass Sie durch die Polizei aufgefordert werden, Vergleichsfingerabdrücke abzugeben, um Ihre Fingerabdrücke von denen des Täters/Einbrechers zu unterscheiden.

Diese Vergleichsfingerabdrücke werden nach dem Abgleich vernichtet. Ihnen entstandene Kosten werden erstattet.


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Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.2 - Kriminalitätsangelegenheiten

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14469 Potsdam
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