Beauftragter des Polizeipräsidiums für deutsch-polnische-Beziehungen

Tags
Internationales
Datum
11.09.2015

Der Beauftragte des Polizeipräsidiums für deutsch-polnische Beziehungen (BdpB) ist für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den angrenzenden Wojewodschaftskommandanturen der Polizei zuständig.

Seine Aufgaben unterscheiden sich von denen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Swiecko.

Der Handlungsbedarf des Beauftragten betrifft vorwiegend die Koordination der Zusammenarbeit mit den Polizeien der Woiwodschaftskommandanturen in Szczecin, Gorzów und Wrocław sowie die allgemeine Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Dienststellen.

Das Aufgabenspektrum des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen basiert im Wesentlichen auf:

  • dem Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden vom 15. Mai 2014,
  • den Protokollvereinbarungen der Zusammenarbeit mit den Woiwodschaftskommandanturen der Polizei in Gorzów und Stettin sowie
  • den Grundsätzen der Durchführung gemeinsamer Streifendienste.

Die Zusammenarbeit mit der polnischen Polizei konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:

  • den grenzüberschreitenden, anlassbezogenen Informationsaustausch;
  • die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Basis einer effektiven Projektorganisation mit Fachgruppen und Arbeitsgruppen;
  • die Koordination von gemeinsamen Einsätzen;
  • die Mitarbeit bei der Erstellung von Materialien zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit;
  • die Durchführung von vertrauensbildenden Maßnahmen;
  • die Organisation von Ausgleichsmaßnahmen in den nationalen Grenzräumen diesseits und jenseits der Grenzlinien sowie auf den zentralen Verkehrsrouten
  • die vorbereitende Aus- und Fortbildung im Bereich von Sprache und Einsatz von deutschen und polnischen Bediensteten;
  • die Planung und Vorbereitung gemeinsamer Präventionsmaßnahmen;
  • die Mitarbeit an der Erstellung eines gemeinsamen Grenzlagebildes;
  • die sprachliche Unterstützung von polizeilichen Einsätzen, wie gemeinsame Streifen;
  • gemeinsame Kontrollen im internationalen Personen- und Güterverkehr, bei gemeinsamen Arbeitsberatungen, Konferenzen und Erfahrungsaustauschen, bei der Anforderung von operativen Kräften, zur Bewältigung besonderer polizeilichen Lagen und zur Unterstützung von Präventionsmaßnahmen von Sport- und Kulturveranstaltungen;
  • die Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Zentrum bei der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Vorgeschichte:

Im Jahre 2003 wurde durch das Ministerium des Innern im ehemaligen Polizeipräsidium Frankfurt (Oder) ein Aufbaustab mit dem Hauptziel der Bildung einer gemischt besetzten deutsch-polnischen Verbindungsstelle - Aufbaustab - berufen. Besonders im Hinblick dieser Zielstellung wurde über Jahre hinweg eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit der polnischen Polizei geleistet.

Am 21.12.2007, nach umfangreichen Vorbereitungsarbeiten durch den Aufbaustab, nahm eine gemischt besetzte Dienststelle mit dem Namen „Gemeinsames Zentrum der deutsch-polnischen Polizei- und Zollzusammenarbeit" im polnischen Swiecko seine Arbeit auf.

Eine Schwerpunktaufgabe dieses Gemeinsamen Zentrums ist die Bearbeitung von Ersuchen/Anfragen im Rahmen der polizeilichen Rechtshilfe.

  • Deutsch Polnische Polizeistreife mit Fahrrad
    Deutsch Polnische Streifenbesatzung mit Fahrrädern auf Straßenbrücke
  • Deutsch Polnische Polizeistreife mit Fahrrad
    Deutsch Polnische Streifenbesatzung mit Fahrrädern
  • Deutsch Polnische Polizeistreife mit Funkstreifenwagen
    Deutsch Polnische Streifenbesatzung im Gespräch
  • Deutsch Polnische Polizeistreife mit Funkstreifenwagen
    Deutsch Polnische Streifenbesatzung mit Funkstreifenwagen

Verantwortlich:

Beauftragter des Polizeipräsidiums
für deutsch-polnische Beziehungen
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)
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