Verzollung von Ein- und Ausfuhren

Tags
Internationales
Datum
09.09.2015

Unterschiedliche Wertgrenzen für Freimengen bzw. Kleinbeträge haben unterschiedliche rechtliche Hintergründe und von jeder Regel gibt es möglicherweise Ausnahmen.

Laut Angaben des Zollamtes in Zielona Góra können Touristen, die aus Deutschland nach Polen einreisen, pro Person mitführen:

  • 10 l hochprozentige alkoholische Getränke (Spirituosen),
  • 90 l Wein (darin enthalten sind 60 l Schaumwein),
  • 110 l Bier und
  • 20 l Zwischenerzeugnisse
  • 10 l Alkopops
  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 10 kg Kaffeehaltige Waren

Bei falschen Angaben über die tatsächliche Menge an mitgebrachten Zigaretten drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Auch Tanken jenseits der Grenze ist kein Problem, solange Sie die Höchstmengen beachten. Privatpersonen dürfen aus einem Mitgliedstaat der EU zum Eigenbedarf den Kraftstoff im Tank ihres Fahrzeuges und bis zu 20 Liter in einem Reservebehälter pro Fahrzeug steuerfrei mitbringen.

Eine kleine, nicht abschließende Übersicht der wichtigsten Wert- bzw. Betragsgrenzen, die auf Ausnahmen (zum Beispiel verbrauchsteuer­pflichtige Waren) jedoch nicht eingeht, finden Sie auf den Webseiten des deutschen Zolls.

Trotz offener Grenzen dürfen Sie nicht alles, was Sie in einem Staat der Europäischen Union erwerben können, mit nach Deutschland bringen. So ist und bleibt zum Beispiel die Ein- und Ausfuhr von illegalen Drogen verboten; für andere Waren wie etwa Waffen benötigen Sie bestimmte Genehmigungen. Auch die Ausfuhr von Gegenständen (zum Beispiel: Bücher, Kunstgegenstände, Schmuck, Möbel), aus der Zeit vor 1945 unterliegt besonderen Regelungen. Es wird deshalb empfohlen, vor einem Kauf eines solchen Gegenstandes, der nach Deutschland mitgenommen werden soll, die Ausfuhrmöglichkeit zu prüfen.

Bei der Einreise von außerhalb der EU (zum Beispiel aus dem Kaliningrader Gebiet) haben sich die polnischen Zollvorschriften ab 01.12.2008 geändert. Die Menge der zollfreien Waren wurde reduziert. Pro Person dürfen 40 Stück Zigaretten und 1 Liter Alkohol mit mehr als 22% Alkoholgehalt zum persönlichen Verbrauch mitgebracht werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Stand: 05.05.2015

*Haftungsausschluss:

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Verantwortlich:

Beauftragter des Polizeipräsidiums
für deutsch-polnische Beziehungen
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)
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