Nach § 55 Strafprozeßordnung kann jeder Zeuge oder Betroffene die Antwort auf Fragen verweigern, die ihn oder einen Angehörigen belasten und damit der Gefahr einer Haft-, Geldstrafe oder Geldbuße aussetzt.
Aussageverweigerungsrecht
- Datum
- 28.07.2015
Verantwortlich:
Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle
Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee
Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 0331 283 4616 0017
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes