Aussageverweigerungsrecht

Datum
28.07.2015

Nach § 55 Strafprozeßordnung kann jeder Zeuge oder Betroffene die Antwort auf Fragen verweigern, die ihn oder einen Angehörigen belasten und damit der Gefahr einer Haft-, Geldstrafe oder Geldbuße aussetzt.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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