Das Waffengesetz gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es reglementiert den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§1 Abs. 1 WaffG).
Hier finden Sie alle Ansprechpartner zum Thema Waffenrecht
Im Folgenden finden Sie Antragsformulare, die Sie zum Erwerb und Nutzen von Waffen im Land Brandenburg brauchen.
Hinweis zum Ausfüllen der Formulare:
- Wählen Sie unter „Links zum Thema“ das entsprechende Formular aus. Anschließend öffnet sich das ausgewählte Formular.
- Um die jeweiligen Felder ausfüllen zu können, müssen Sie das Dokument auf Ihrem PC speichern. Klicken Sie hierfür auf das „Dokumentensymbol mit Pfeil nach unten“ (rechts oben).
- Öffnen Sie bitte danach das abgespeicherte Dokument und füllen es mit Ihren Angaben aus. Da diese Dokumente eine Unterschrift benötigen, bitten wir Sie die ausgefüllten Dokumente auszudrucken, zu unterschreiben und anschließend bei der zuständigen Dienststelle einzureichen.