Sucht- und Drogenprävention ist als Teil der Gesundheits- und Sozialerziehung ein wesentlicher Punkt des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Die Aufgabe der Schule, den Schülerinnen und Schülern Verantwortung für die eigene Gesundheit zu vermitteln, bedarf der konzeptionellen, organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung. Suchtprävention stellt für jede Lehrkraft eine Aufgabe dar. Unser Präventionsangebot unterstützt Sie dabei, notwendiges Wissen zu einzelnen Substanzen, zur rechtlichen Situation sowie zu Handlungsmöglichkeiten im schulischen Kontext zu vermitteln.
Ziele:
Die Lehrkräfte sollen:
- wissen, wie es zum Drogenkonsum und zur Entwicklung von Abhängigkeiten kommt und jugendspezifische Hintergründe des Drogenkonsums kennen,
- das Aussehen und die Wirkungsweise illegaler Drogen kennen,
- den ordnungs- und strafrechtlichen Rahmen des Umgangs mit legalen und illegalen Drogen in den wichtigsten Punkten kennen,
- ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Garantenstellung kennen,
- sicherer mit Schülerinnen und Schülern über Drogen reden können und wissen, wie sie mit Situationen umgehen, in denen sie Drogenkonsum vermuten oder feststellen.
Inhalte:
- Kennenlernen der für Lehrkräfte wesentlichen Paragraphen des BtMG (hierbei insbesondere § 29 Abs. 1; 3; 10; 13 BtMG)
- Verhaltens- und Handlungshinweise zur Suchtprävention und bei Vorfällen mit Drogen in der Schule
- Wirkung illegaler Drogen sowie sich daraus ergebende Symptome des Drogenkonsums
- Erzieherische Präventionsmöglichkeiten und Darstellung von Hilfsangeboten.
Nähere Informationen zu den Präventionsangeboten erhalten Sie bei den Bediensteten der Prävention in Ihrer nächsten Polizeidienststelle.