Akteneinsicht

Datum
09.11.2020

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens haben Sie - oder der von Ihnen beauftragte Verteidiger – ein Recht, die Akte des Bußgeldverfahrens einsehen zu können. Die Akteneinsicht richtet sich nach § 49 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz OWiG).

Ist ein Verteidiger am Verfahren beteiligt, steht ihm das Recht der Akteneinsicht nach § 60 OWiG zu.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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