Eine Mitarbeiterin eines Einzelhandelsgeschäfts rief die Polizei hinzu, weil sie Zeugin eines versuchten Diebstahls geworden ist. Die eintreffenden Polizeibeamten stellten bei den Ermittlungen fest, dass der 39-jährige Beschuldigte zur Fahndung ausgeschrieben ist und entweder eine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen oder zur Abwendung der Freiheitsstrafe eine definierte Summe Geld zu entrichten hat. Das Geld konnte der Beschuldigte nicht aufbringen und daher wurde er zeitnah in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt verbracht, in der der Beschuldigte seine Freiheitsstrafe absitzt.
Vom Ladendiebstahl direkt in die JVA
Samstag, 27.07.24, 14:30 Uhr
- Kategorie
- Kriminalität
- Datum
- 28.07.2024
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