Zu mehreren Verkehrsverstößen durch einen Autofahrer kam es am Freitag am Stern. Zunächst kam es zu einem eher harmlosen Verkehrsunfall bei einem Ausparkvorgang. Ein zufällig anwesender Zeuge beobachtete den Verkehrsunfall und auch, wie sich der Unfallverursacher dann vom Unfallort entfernte. Zudem äußerte der Zeuge gegenüber Polizei den Verdacht des Führens des Unfallfahrzeugs unter Einfluss von Alkohol.
Ermittlungen führten auf die Spur eines 45-jährigen Beschuldigten, der an seiner Anschrift angetroffen wurde und der einräumte zum fraglichen Zeitpunkt sein Fahrzeug geführt zu haben. Da der Beschuldigte unter erheblichen Einfluss von Alkohol stand, lag der Verdacht hinreichend nahe, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol geführt und auch besagten Unfall verursacht hat. Folglich wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt.
Überdies war der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Im Ergebnis des Sachverhaltes, sieht sich der Beschuldigte nunmehr dreier Ermittlungen ausgesetzt, nämlich wegen des unerlaubten Entfernens von Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.