Verdacht auf unberechtigte Datenabfragen durch Polizeibedienstete

Disziplinarverfahren eingeleitet

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
19.05.2020

Potsdam. Im Polizeipräsidium sind zwei Bedienstete tätig, die als ehemalige Mitglieder des Vereins UNITER e.V. seit dem Jahr 2019 bekannt sind. Sie waren nach internen Gesprächen im vergangenen Jahr aus dem Verein ausgetreten.

Beide Bedienstete versehen ihren Dienst nicht bei den Spezialeinheiten oder der Bereitschaftspolizei.

In den vergangenen Wochen hat das Polizeipräsidium bei beiden Bediensteten deren Abfrageverhalten in polizeilichen Auskunftssystemen überprüft. Dabei wurden bei beiden Personen Abfragen festgestellt, die zumindest bisher keinen nachvollziehbaren Bezug zu den jeweiligen dienstlichen Aufgabenbereichen herstellen lassen.

Einerseits erfolgten die Abfragen eines der beiden Bediensteten nach bisheriger Bewertung in Bezug auf zumindest ein ehemaliges Mitglied von UNITER e.V., andererseits in Bezug auf seine eigene Person sowie in Bezug auf sein familiäres Umfeld.

Der zweite Bedienstete recherchierte im Einsatzdokumentationssystem.

Belastbare Anhaltspunkte für die Weitergabe der Abfrageergebnisse an unberechtigte Dritte haben sich bei beiden Bediensteten bisher nicht ergeben. Dies wird jedoch noch weiter untersucht. Auch die Prüfung des Abfrageverhaltens selbst ist noch nicht abschließend erfolgt und wird fortgeführt.

Auf Grundlage dieses ersten Prüfungsergebnisses sind beiden Bediensteten sämtliche Zugangsberechtigungen für polizeiliche Auskunftssysteme entzogen worden.

Gegen beide Bedienstete wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Erst im Ergebnis dessen kann abschließend beurteilt werden, ob und wenn ja, welche konkreten disziplinarrechtlich relevanten Verfehlungen den Bediensteten vorwerfbar sind. Über gegebenenfalls zu veranlassende Disziplinarmaßnahmen kann daher auch erst nach Abschluss der disziplinaren Ermittlungen entschieden werden.

Das Kommissariat Amtsdelikte des Landeskriminalamtes Brandenburg ist beauftragt, eine mögliche strafrechtliche Relevanz zu prüfen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg wird über den Verdacht des Verstoßes gegen das Brandenburgische Datenschutzgesetz durch das Polizeipräsidium informiert.

Aufgrund des nunmehr eingeleiteten Disziplinarverfahrens können bis zu dessen Abschluss keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

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