Matthias Pawlitzky neuer Leiter des Zentraldienstes der Polizei

Innenminister Stübgen überreicht Ernennungsurkunde

Potsdam

Überregional

Kategorie
Die Polizei
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Datum
29.10.2021

Matthias Pawlitzky

Der Zentraldienst der Polizei (ZDPol) hat mit Matthias Pawlitzky einen neuen Leiter. Innenminister Michael Stübgen überreichte ihm heute in Potsdam die Ernennungsurkunde. Seinen Dienst tritt der 49-Jährige zum 1. November am Standort des ZDPol in Wünsdorf (Landkreis Teltow-Fläming) an.

Stübgen: „Der Zentraldienst der Polizei ist bei Herrn Pawlitzky in guten Händen. Er ist seit Jahren im Innenministerium als Führungskraft im Dienst und hat sich dabei das Rüstzeug für seine neue verantwortungsvolle Aufgabe erworben. Er ist nicht nur ein Meister der Zahlen, sondern verfügt auch über Erfahrungen, eine große Organisationseinheit anzuführen. Ich wünsche dem neuen Direktor des Zentraldienstes der Polizei viel Erfolg.“

Pawlitzky gehört seit dem Jahr 2003 dem Ministerium des Innern und für Kommunales an. Er leitete zuletzt das Haushaltsreferat und hatte die Funktion des Beauftragten des Haushaltes inne. Zuvor hat er für die Dauer von zwei Jahren die kommissarische Leitung der Abteilung 1 (Zentrale Querschnittsaufgaben, Landesaufgaben für Organisation, Vermessungsangelegenheiten, Aus- und Fortbildung in der Landesverwaltung) übernommen. Er ist Nachfolger von Anja Germer, die kürzlich als Abteilungsleiterin für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei- und Ordnungsrecht und Kriminalprävention ins Innenministerium gewechselt war.

Der Zentraldienst der Polizei ist unter anderem zuständig für die Beschaffung von Fahrzeugen, Booten, Waffen und Geräten sowie für die Telekommunikations-, Funk- und Datenverarbeitungstechnik. Darüber hinaus unterstehen dem ZDPol auch die Zentrale Bußgeldstelle, der Kampfmittelbeseitigungsdienst und der Polizeiärztliche Dienst.

Hinweis: Anbei erhalten Sie ein Foto von Herrn Pawlitzky. Bei Verwendung bitte als Quelle ‚Innenministerium Brandenburg‘ angeben.

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Pressemitteilung Nr. 140/21 vom 29.10.2021

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