Aus dem Verkehr gezogen

BAB 11 

Überregional

Kategorie
Verkehr
Datum
29.10.2021

Polizeibeamte der Polizeidirektion Ost führten am heutigen 28.10.21, ab 06:00 Uhr beginnend, Kontrollen auf dem Parkplatz Probstheide der BAB 11 in Fahrtrichtung Berlin durch. Die Kontrollen waren darauf ausgerichtet, Fahrzeugführer die unter Einfluss von Drogen am Straßenverkehr teilnehmen, festzustellen und „aus dem Verkehr zu ziehen“.

Durch die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss wachsen die Gefahren für den betroffenen Fahrzeugführer selbst, aber vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Im Jahr 2020 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ost insgesamt 57 Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss. Dies ist allerdings nur die Spitze des Eisberges, denn die polizeilichen Kontrollen offenbaren, dass deutlich mehr Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss stehen. In den ersten neun Monaten des Jahres 2021 sind beispielweise bereits 635 sogenannte folgenlose Fahrten unter Drogeneinfluss im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Ost festgestellt worden. Damit sind bereits in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres mehr Feststellungen als im gesamten vergangenen Jahr in der PD Ost (581 folgenlose Fahrten unter Drogeneinfluss im Jahr 2020) getroffen worden.

An den heutigen Kontrollmaßnahmen, die durch die Polizeiinspektion Barnim geleitet wurden, nahmen Polizisten aus den Polizeiinspektionen Uckermark, Märkisch-Oderland, Oder-Spree/Frankfurt (Oder), der Verkehrspolizei sowie 12 Teilnehmer eines Lehrganges der Hochschule der Polizei teil, der sich thematisch mit der Drogenerkennung im Straßenverkehr befasst hat.

Auch ein Rauschgiftspürhund und ein Arzt waren vor Ort.

Die Kontrollen am heutigen Tag bestätigten zudem die Annahme, dass zu jeder Tageszeit Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen. Insgesamt sieben Personen wurden in der heutigen Kontrolle unter Drogeneinfluss am Steuer festgestellt.

In jedem dieser Fälle wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und Anzeigen gegen die Betroffenen gefertigt.

Die unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen erwartet eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige nach § 24 a StVG.

Der Bußgeldkatalog sieht bei erstmaligem Verstoß gegen die letztgenannte Gesetzesnorm eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot vor. Bei Wiederholungstätern erhöht sich die Geldbuße und die Dauer des Fahrverbotes.

Insgesamt sind im Zuge des polizeilichen Einsatzes 298 Fahrzeuge und 320 Personen überprüft worden. Neben den genannten sieben Fahrzeugführern, die unter Alkoholeinfluss standen, sind drei weitere Fahrzeugführer festgestellt worden, die nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis waren. Zwei weitere Anzeigen wurden gegen Fahrzeuginsassen wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.

Darüber hinaus nahmen die Polizeibeamten vor Ort weitere Anzeigen aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verstößen gegen die Sozialvorschriften auf.

  • 28.10.21 - Kontrolle auf der BAB 11
  • Fahrzeugführer werden gestoppt

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