Disziplinarverfahren gegen Polizeibeamte

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
03.12.2019

Potsdam. Die Interne Revision des Polizeipräsidiums des Landes Brandenburg führt die Untersuchungen zu einem Foto fort, auf dem neun Polizeibeamte der 3. Einsatzhundertschaft aus Cottbus vor einem Graffito „STOPPT ENDE GELÄNDE!“ nebst abgebildetem Krebs an einer Mauer in Cottbus posieren. Dieses Foto wurde am Donnerstag, 28.11.2019 aufgenommen und anschließend kursierte es in sozialen Netzwerken.

Dieser Untersuchungsauftrag wurde zwischenzeitlich erweitert. Gegenstand ist nunmehr auch ein Foto, das benanntes Graffito nach einer teilweisen Entfernung zeigt. Der Polizeiführer hatte die neun Beamten noch in den Abendstunden des 28.11.2019 beauftragt, das gesamte Graffito zu entfernen. Nach der nur teilweisen Entfernung blieben der Krebs und die Buchstaben „DC“ nebst Ausrufezeichen an der Mauer sichtbar.

Durch die Interne Revision sind gestern in der Liegenschaft der Polizei in Cottbus Reste von Farbe festgestellt worden, die möglicherweise zum Überstreichen des Graffito genutzt wurde. Farbspuren an der Mauer wurden durch Kriminaltechniker gesichert.

Im Zuge der Untersuchungen der Internen Revision ist zudem ein unveröffentlichtes Foto von der Mauer festgestellt worden, das nach der teilweisen Entfernung des Graffito und noch in den späten Abendstunden am Donnerstag, 28.11.2019 durch einen Beamten dieser Einsatzgruppe gefertigt worden war.

Dieses Foto zeigt eindeutig das Symbol des Krebses sowie „DC!“. Damit ist klar, dass die neun Beamten bevor sie den Ereignisort nach der beauftragten Entfernung verließen, diesen Schriftzug zumindest kannten und ihn auch dokumentierten.

Eine Veränderung des Buchstaben „E“ zum Buchstaben „C“ erst nachdem die neun Polizeibeamten den Ereignisort verließen ist damit ausgeschlossen.

Die Beamten haben demnach den Ereignisort unter Zurücklassung des Kürzels „DC!“ samt Krebs verlassen.

Durch das Kommissariat Amtsdelikte des Landeskriminalamtes erfolgt im Ergebnis dessen nunmehr die Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung eines möglichen Tatverdachtes wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten.

Zudem werden die neun Beamten noch in dieser Woche zeitlich befristet zunächst für die Dauer von drei Monaten umgesetzt. Ihre weitere Verwendung erfolgt vorerst auf verschiedenen Dienststellen in anderen Regionen des Landes.

Weitere Angaben zum Sachverhalt können angesichts des laufenden Disziplinarverfahrens aktuell nicht gemacht werden.

Die Polizei unternimmt weiterhin alles, um die Vorgänge rund um das Graffito restlos aufzuklären.

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