Damit aus der Ausflugstour keine Unfallfahrt wird

Verstärkte Kontrollen der Wasserschutzpolizei in Westbrandenburg am Feiertag

Potsdam, Brandenburg an der Havel, Potsdam-Mittelmark, Havelland, Teltow-Fläming

Überregional

Kategorie
Die Polizei
Datum
12.05.2026

Der Himmelfahrtstag wird in der Region traditionell auch als Herrentag gefeiert. Auch wenn sich das Wetter in diesem Jahr aktuellen Prognosen zufolge nicht unbedingt von seiner besten Seite zeigen soll, so wird es den gemeinsamen Ausflug mit Freunden oder der Familie bei den meisten nicht ins Wasser fallen lassen – stattdessen zieht es am Feiertag landläufig viele Menschen auf die Flüsse und Seen der Region. Dabei sollten die Feiernden aber bei den manchmal feuchtfröhlichen Touren nicht vergessen, dass auch auf den Wasserstraßen Alkohol und Drogen am Steuer tabu sind.

EPHK Heiko Schmidt, Leiter WSP PD WestEPHK Heiko Schmidt, Leiter WSP PD West Der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt, betont: „Bootfahren und Feiern auf dem Wasser ist sehr beliebt. Diejenigen, die das Boot fahren, sollten aber unbedingt die Finger von jeglichen Rauschmitteln lassen. Wer nicht fahrtauglich ist, gefährdet sich selbst, seine Bootsinsassen und die anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Wasser. Damit es nicht zu gefährlichen Situationen oder gar Unfällen auf den Westbrandenburger Gewässern kommt, wird die Wasserschutzpolizei am Herrentag besonders aufmerksam sein. Mit hoher Präsenz und verstärkten Kontrollen wollen wir aber keine Spaßbremsen sein, sollten allerdings alkoholisierte oder berauschte Schiffsführer angetroffen werden, endet für diese die Party mit einer Blutentnahme und der entsprechenden Anzeige.“

Die Promillegrenzen auf dem Wasser sind analog zu denen im Straßenverkehr. Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Allerdings kann bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung. Die Alkoholgrenzwerte gelten übrigens nicht nur für die klassischen Bootsführer: Auch Ruderer, Kanufahrer und Stand-Up-Paddler müssen sich an die Grenzen halten. Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es auf dem Wasser zwar nicht, dafür drohen aber hohe Geldstrafen und sogar der Entzug des Sportbootführerscheins.

WSP 4WSP 4 Bei den Kontrollen haben die Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei natürlich nicht nur Alkohol-, sondern auch möglichen Drogenkonsum im Blick, der für Boots- und Schiffslenker ebenfalls verboten ist, denn jede Art von berauschenden Mitteln erhöht die Gefahren für sich, seine Bootsinsassen und andere Verkehrsteilnehmer auf den Wasserstraßen. Zudem werden die Wasserschutzpolizisten wie gewohnt auch bei anderen Gefahrenquellen, wie beispielsweise aggressivem Fahren, eingreifen.

Hintergrundinformation zur WSP PD-West: An den zwei Revierstandorten Potsdam und Brandenburg an der Havel sind die Beamtinnen und Beamten für insgesamt 270 km Bundeswasserstraßen und 23 km schiffbare Landesgewässer zuständig. Die Polizeidirektion West umfasst die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Havelland und Teltow-Fläming sowie die Städte Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam.

  • EPHK Heiko Schmidt, Leiter WSP PD West
  • WSP 4

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