Fahrradcodierungen im Landkreis Oder-Spree

Landkreis

Oder-Spree

Beginn: 22.06.2020
Ende: 06.08.2020

Kategorie
Fahrradcodierung
Tags
Fahrradcodierung
Datum
19.06.2020

 

Die Prävention der Polizeinspektion Oder-Spree/Frankfurt (Oder) bietet kostenlose Fahrradcodierungen im Landkreis Oder-Spree an .

Übersicht der geplanten Termine (Änderungen vorbehalten):

Datum

Uhrzeit

Ort

Adresse

       

Mo, 22.06.

10:00 – 12:00

Schöneiche

Dorfaue 1 (am Rathaus)

       

Do, 25.06.

10:00 – 12:00

Woltersdorf

Rudolf-Breitscheid-Straße 24

     

(am Kulturhaus)

Di, 30.06.

10:00 – 12:00

Erkner

Friedrichstraße 13

     

(Vordereingang City-Center)

Do, 02.07.

10:00 – 12:00

Storkow

Am Markt (Marktplatz)

       

Mi,  08.07.

10:00 – 12:00

Fürstenwalde

Mühlenstraße 5d

       

Di,  28.07.

10:00 – 12:00

Bad Saarow

Ulmenstraße 15 (Haus Centrum)

       

Do, 30.07.

10:00 – 12:00

Beeskow

Markt (Marktplatz)

       

Di,  04.08.

10:00 – 12:00

Eisenhüttenstadt

City-Center, Nordpassage 1

     

(am linken Eingang, Beeskower Straße)

Do, 06.08.

10:00 – 12:00

Müllrose

Markt (Marktplatz)

Mi. 19.08. 09:00 - 13:00 Grünheide An der Löcknitz 8 (Parkplatz neben der Grundschule)

Do, 20.08.   10:00 - 13:00   Frankfurt (Oder)  Lichtenberger Str. (Verkehrsübungsplatz)

Die Codierung erfolgt mittels Nadelmarkiertechnik, dabei wird ein individueller Ziffern-/Buchstabencode in den Rahmen geprägt und mit einer Schutzfolie abgedeckt. Dieser Code enthält die verschlüsselte Wohnanschrift des Eigentümers. Es erfolgt dabei keine Registrierung oder Datenspeicherung.

Die Polizei und Fundämter können mit diesem Code schnell den Eigentümer eines aufgefundenen Rads ermitteln. Außerdem kann die Codierung abschreckend auf Diebe wirken.

Den besten Diebstahl-Schutz bieten zertifizierte oder massive und stabile Ketten-, Bügel- oder Faltschlösser. Schließen Sie damit den Fahrradrahmen immer an einen fest verankerten Gegenstand an.

Bringen Sie zur Codierung bitte Ihren Personalausweis sowie einen Eigentumsnachweis mit. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

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