Was kann ich tun, wenn mein Kind von einer Straftat betroffen ist?

Tags
Gewalt
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Informationen
Kinder
Schule
Datum
06.02.2025

Wenn Ihr Kind von einer Straftat betroffen ist, ist es wichtig, besonnen zu handeln und es in dieser belastenden Situation aktiv zu unterstützen. 

Handlungsempfehlungen für Eltern: 

1. Ruhe bewahren und für Ihr Kind da sein

  • Zuhören: Lassen Sie Ihr Kind in Ruhe erzählen, was passiert ist, und hören Sie ihm aufmerksam zu. Unterbrechen oder bewerten Sie die Schilderungen nicht.
  • Ernst nehmen: Signalisieren Sie Ihrem Kind, dass Sie es ernst nehmen und dass es keine Schuld an der Situation trägt.

2. Vorfälle dokumentieren

  • Details festhalten: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort und die genauen Umstände der Straftat.
  • Beweise sichern: Bewahren Sie relevante Beweismittel wie Nachrichten, Fotos oder Videos auf, die den Vorfall dokumentieren.

3. Kontakt zur Schule oder Einrichtung suchen

  • Schulische Unterstützung: Informieren Sie die Schule oder andere Betreuungseinrichtungen über den Vorfall, insbesondere wenn dieser im schulischen Umfeld passiert ist.
  • Schulsozialarbeit: Nutzen Sie bestehende Ansprechpersonen wie Schulsozialarbeiter*innen oder Vertrauenslehrer*innen.

4. Kontakt mit der Polizei aufnehmen

  • Anzeige erstatten: Melden Sie den Vorfall bei der Polizei, insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten wie Körperverletzung, Diebstahl, Mobbing oder sexuellen Übergriffen.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Polizeiliche Beratungsstellen können Ihnen konkrete Unterstützung anbieten.

5. Unterstützung durch Beratungsstellen

  • Spezialisierte Hilfe: Beratungsstellen wie der Weiße Ring e. V. oder das Jugendamt bieten psychologische und praktische Unterstützung.
  • Psychologische Betreuung: Ziehen Sie in Betracht, professionelle Hilfe durch einen Therapeuten oder Psychologen zu suchen, um die emotionalen Folgen für Ihr Kind zu bewältigen.

6. Präventionsmaßnahmen stärken

  • Selbstvertrauen fördern: Ermutigen Sie Ihr Kind, sich nicht einschüchtern zu lassen, und stärken Sie seine Selbstsicherheit.
  • Kommunikationswege öffnen: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind auch in Zukunft weiß, dass es jederzeit zu Ihnen kommen kann.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Behördenstabsbereich 1K - 1.5
Polizeiliche Prävention

Kaiser-Friedrich-Straße 143
14469 Potsdam

Telefax: 0331 283-4019
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