Humanitäre Hilfstransporte durch und nach Polen können von der Deutschen Botschaft in Warschau beim polnischen Grenzschutz und Zollamt angemeldet werden. Wird dies gewünscht, so müssen der Botschaft mindestens eine Woche vor Abfahrt die folgenden Informationen mitgeteilt werden:
- Grenzübergang für die Einreise nach Polen
- Bei Transit: Grenzübergang für die Ausreise aus Polen
- Marke und Kennzeichen der Fahrzeuge
Der Leitfaden für Hilfsgutlieferungen nach Osteuropa/GUS, der vom Arbeiterwohlfahrt-Bundesverband in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. herausgegeben wird, enthält wertvolle Hinweise.
Quelle: Auswärtiges Amt
Stand: 05.05.2015
*Haftungsausschluss:
Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.