Vernichtung nicht abgeholter Gegenstände


Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, vertreten durch die Polizeidirektion Ost, gibt bekannt, dass folgende Gegenstände nach Ablauf der Frist der öffentlichen Bekanntmachung entsprechend § 27 Abs. 4 des Gesetzes über die Aufgaben, Befugnisse, Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Land Brandenburg (Brandenburgisches Polizeigesetz – BbgPolG) vernichtet werden.

  1. Klavier  - Marke Kemble
  2. Schlagzeug – türkis, Bestandteile: Bassdrum, Torns, Snare-Drum, Becken

Frist zur Anspruchsanmeldung: 22. Mai 2026

 

Am 21.11.2024 wurden in der Nähe von Grünheide in einem Waldgebiet mit den Koordinaten:      NW-Ecke: 52.40446° N, 13.81987° E

NO-Ecke: 52.40487° N, 13.82199° E

SO-Ecke: 52.40360° N, 13.82279° E

SW-Ecke: 52.40320° N, 13.82069° E

durch die Polizei des Landes Brandenburg im Zusammenhang mit einer Versammlung die o. g. Gegenstände gemäß § 25 BbgPolG sichergestellt.

 

Eine Weitere Sicherstellung ist nunmehr nicht angezeigt. Die Gegenstände sind herauszugeben.

 

Um einen Anspruch auf die genannten Gegenstände zu wahren, kann sich der/die Berechtigte bis spätestens 22. Mai 2026 bei der Polizeidirektion Ost, Direktionsstab 2, Nuhnenstraße 40, 15234 Frankfurt (Oder) melden und die Berechtigung nachweisen. Andernfalls gilt das Eigentum als erloschen und die Vernichtung wird veranlasst.

Verantwortlich:

Polizeidirektion Ost
Pressestelle

Nuhnenstraße 40
15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 561-2020
pressestelle.pdost@polizei.brandenburg.de
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