Verhalten in einer polnischen Polizeikontrolle

Tags
Internationales
Datum
23.06.2022

PolizeimarkeDie offizielle polnische Polizeimarke

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zusammengestellt, welche Sie bei einer Polizeikontrolle im Nachbarland Polen beachten müssen:

 

Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zusammengestellt, welche Sie bei einer Polizeikontrolle im Nachbarland Polen beachten sollten:

Der Verkehrsteilnehmer ist verpflichtet, Anweisungen, Zeichen und Hinweise des kontrollierenden Beamten zu befolgen.

Wird ein Zeichen zum Anhalten von dem kontrollierenden Beamten gegeben, so ist der Fahrzeugführer verpflichtet:

  • das Fahrzeug anzuhalten,
  • die Hände am Lenkrad zu halten und nicht auszusteigen, es sei denn, dass dies von dem kontrollierenden Beamten verlangt wird.

Auf Anweisung des kontrollierenden Beamten:

  • den Motor abzuschalten,
  • das Warnblinklicht einzuschalten.


​Der Fahrzeugführer bzw. der Beifahrer dürfen aus dem kontrollierten Fahrzeug ausschließlich mit Zustimmung des kontrollierenden Beamten aussteigen.

Die geforderten Dokumente müssen ausgehändigt werden. (Fahrzeugschein, Führerschein usw.).

Auch das mitgeführte Gepäck kann kontrolliert werden.

Die Polizei führt auch Atem- oder Blutalkoholbestimmungen zur Prüfung der Fahrtauglichkeit durch.

 

Wenn Sie Hilfe brauchen:

Botschaft der BRD in Warschau ul. Dąbrowskiego 30 Telefon: +48 22 5841700

Notruf der Polizei 997 oder 112

 

*Haftungsausschluss:

Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Beauftragten für deutsch-polnische Beziehungen zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblatts. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Verantwortlich:

Beauftragter des Polizeipräsidiums
für deutsch-polnische Beziehungen
Nuhnenstr. 40
15234 Frankfurt (Oder)
Zum Impressum des Polizeipräsidiums


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