Rechtsreferendare sind bei uns herzlich willkommen!

Datum
11.08.2015

Referendarausbildung in der Polizei des Landes Brandenburg

Das Ministerium des Innern und für Kommunales und die Polizei des Landes Brandenburg bieten interessierten und engagierten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihres juristischen Vorbereitungsdienstes die Verwaltungs- oder Wahlstation abzuleisten.

Das Ministerium des Innern und für Kommunales in Potsdam ist die oberste Landesbehörde im Bereich der Polizei im Land Brandenburg. Die Dienst- und Fachaufsicht wird durch die Abteilung 4 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Polizei, Ordnungsrecht, Brand- und Katastrophenschutz) ausgeübt. Hier können Sie Ihre erworbenen juristischen Kenntnisse und  Fähigkeiten in die ministerielle Ebene einbringen und dabei Einblicke in die Vielfalt der Aufgabenfelder der ministeriellen Arbeit auf Landesebene gewinnen.

Alternativ haben Sie die Gelegenheit, ihre Ausbildungsstation im Polizeipräsidium, an der Fachhochschule der Polizei oder im Zentraldienst der Polizei abzuleisten. Der Einsatz im Polizeipräsidium ist dabei sowohl im Behördenstab (Stabsbereich Recht) in Potsdam als auch landesweit in den vier Polizeidirektionen möglich.

In den vorgenannten Ausbildungsstellen wird in der Regel eine Anwesenheit von drei Tagen pro Woche erwartet. Bitte geben Sie an, in welchem Bereich Sie gerne ausgebildet werden möchten sowie die genauen Daten Ihres gewünschten Ausbildungszeitraums. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass eine Ausbildung in der von Ihnen favorisierten Organisationseinheit nicht in jedem Fall berücksichtigt werden kann.

Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie – sofern im Rahmen der vorhandenen Ausbildungsplätze die Ableistung der Verwaltungs- oder Wahlstation in dem von Ihnen gewünschten Bereich und Zeitraum möglich ist – eine schriftliche Ausbildungszusage.

Bei Interesse übersenden Sie Ihre Bewerbung, der Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung beifügen wollen, spätestens 6 Monate vor Ausbildungsbeginn (bevorzugt online) an die jeweilige Behörde/Einrichtung.

 

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