Der bundeseinheitliche Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen wurde im Jahr 2008 überarbeitet und liegt nun seitdem in dieser Form vor.
Hier einige ausgewählte Pflichten:
Ein anerkanntes Errichterunternehmen verpflichtet sich u.a. dazu,
- eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren
- die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten
- eine breite Palette von geprüften und zertifizierten Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern, anzubieten und
- zur sicherungstechnisch fachgerechten Beratung, Projektierung und Montage nur eigene Fachkräfte einzusetzen.
Aufnahmeauftrag
Die für eine Aufnahme in den jeweiligen Errichternachweis erforderlichen Unterlagen können bei dem für den Firmensitz zuständigen Landeskriminalamt angefordert werden. Dort ist auch der Antrag zur Aufnahme in den Errichternachweis zu stellen.
Quelle: http://www.secupedia.info
An dieser Stelle möchten wir Sie auf wesentliche Änderungen hinweisen:
- Ziffer 3.1.1 - Wegfall „Hauptverantwortlicher"
- Ziffer 4.2 - Einsatz nur eigener Fachkräfte auch im Rahmen des 24-Std.-Notdienstes
- Ziffer 4.8 - turnusmäßige Fortbildung
- Ziffer 4.11 - unverzügliche Mitteilung von Änderungen
- Anhang 1 - Formblatt „Antragsformular"