Notfall-SMS und Notfall-Fax für die Rufnummer 110

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Hilfe
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Datum
15.02.2019

 

Das Logo des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V Das Logo des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V Die Polizei in Brandenburg ist landesweit per SMS im Notfall über diese Rufnummer erreichbar:

0049 171 869 2500

Das Notfall-Fax ist für Personen gedacht, die sich aufgrund einer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt über Sprache verständlich machen können. Für Hörgeschädigte besteht in Brandenburg die Möglichkeit, an die Notrufnummer 110 ein Fax zu senden. Diese Faxe werden bei den Leitstellen genauso behandelt wie ein Notruf.

Notfall-Fax: Wie funktioniert das?

Der Hilfesuchende schickt über ein handelsübliches Faxgerät seine Mitteilung an die bekannte Notrufnummer der Polizei 110. Hier nimmt ein Mitarbeiter der Einsatzleitstelle das Fax entgegen und veranlasst umgehend alle weiteren Maßnahmen. Insbesondere leitet er den Notruf auch an die Feuerwehr/Rettungsdienst weiter, wenn von dort Hilfe benötigt wird. Um dem Hilfesuchenden die Sicherheit zu geben, dass sein Notruf eingegangen ist, bestätigt der Mitarbeiter dies mit einem Antwortfax.

Antwort-Fax von der Leitstelle

Durch die Leitstelle wird per Antwortfax mitgeteilt, welche Hilfe ( Streifen-, Rettungswagen, Feuerwehr ...) auf dem Weg zu Ihnen ist.

Notfall-Fax: Was muss man beachten?

Wird ein Notruf per Fax mitgeteilt, fehlt für den Mitarbeiter die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen. Daher ist es besonders wichtig, dass der Hilfesuchende die erforderlichen Angaben zum Notruf macht. Um dies zu vereinfachen, wurde ein Faxvordruck vorbereitet, der die wesentlichen Fragen beinhaltet. Die Frage zu Ihrer Behinderung mag zunächst neugierig erscheinen, dient den Einsatzkräften jedoch dazu, sich schon auf der Anfahrt auf die Situation einzustellen. So muss z.B. bei einer zugleich gehbehinderten Person davon ausgegangen werden, dass sich diese bei einem Feuer nicht selbständig ins Freie retten kann. Also gewinnen die Einsatzkräfte durch die Vorabinformation wertvolle Zeit, um gezielt eine Menschenrettung einleiten.

Wer faxt?

Hier geben Sie bitte Ihren Namen und auch Ihre eigene Faxnummer an. Diese wird benötigt, um Ihnen den Eingang des Notrufes bestätigen zu können oder auch, falls doch noch Rückfragen notwendig sind.

Wohin soll die Hilfe kommen?

Je genauer die Angaben über den Schadensort sind, um so leichter und damit schneller erreicht Sie die Hilfe. Insbesondere ist es auch wichtig, den Ort anzugeben, da die Einsatzzentrale nicht nur für Ihr Stadtgebiet zuständig ist. Da es einige Straßennamen nicht nur in einer Ortschaft gibt, z.B. Hauptstraße, kann es bei fehlender Ortsangabe leicht zu Verwechslungen kommen.

Wer soll helfen?

Mit einem einfachen Kreuz kann angegeben werden, welche Organisation benötigt wird. Dies ist für die Alarmierung von entscheidender Bedeutung, da der Notruf eventuell an die Rettungsleitstelle weitergegeben werden muss.

Was ist passiert?

Durch die Auswahl des Symbols kann der Notruf einfach beschrieben werden. Hieraus ergibt sich für den Mitarbeiter der Einsatzleitstelle, welche Hilfe zu alarmieren sind. Eine Angabe hierzu hilft ebenfalls, unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Wieviele Verletzte?

Sind im Zusammenhang mit dem gemeldeten Ereignis Verletzte zu beklagen, ist es wichtig, die Anzahl der Verletzten mitzuteilen, damit unverzüglich eine ausreichend große Anzahl an Rettungskräften alarmiert werden kann.

Ein Tipp:

Um bei einem Notruf die Zeit für das Ausfüllen des Vordruckes zu verkürzen können Sie die Eintragungen in den Feldern „Name“, „Faxnummer“, „Straße“, „Ort“; „Hausnummer“, „Etage“ schon vorbereiten. Damit vermeiden Sie zudem Schreibfehler, die in der Aufregung oftmals nicht zu vermeiden sind.

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