Mir wurde mein Fahrzeug gestohlen

Tags
DGS
Schadensfall
Verkehr
Datum
15.06.2023

Nachdem Sie den Diebstahl Ihres Fahrzeuges festgestellt haben, rufen Sie sofort den Polizeinotruf  unter: 110 an! Ihr Fahrzeug (Kennzeichentafel/Nummernschild) muss sofort zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Nachdem Sie den Diebstahl Ihres Fahrzeuges festgestellt haben, rufen Sie sofort den Polizeinotruf unter: 110 an! Ihr Fahrzeug (Kennzeichentafel/Nummernschild) muss sofort zur Fahndung ausgeschrieben werden.

Was wir für Sie tun können:

Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Straftaten wie Diebstahl liegt bei der Polizei. Damit wir entsprechend reagieren und helfen können, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Dies können Sie online, schriftlich per Post oder direkt in jeder Polizeidienststelle erledigen. Nach der Anzeigenerstattung erhalten Sie eine Anzeigenbestätigung bzw. eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre Unterlagen und die Versicherung benötigen.

Woran Sie denken sollten:

Wir benötigen bei der Anzeigenaufnahme einige Unterlagen von Ihnen. Bitte bringen Sie zur Anzeigenerstattung Ihren Personalausweis und beide Teile der Zulassungsbescheinigung (Teil 1: ZB I – Fahrzeugschein und Teil 2: ZB II – Fahrzeugbrief) mit. Wenn die Kennzeichentafeln am Tatort zurückgelassen wurden bringen Sie diese ebenfalls mit. Wichtig für die Anzeige ist auch wann, wo und wie der Diebstahl geschehen sein kann. Nach der Anzeigeerstattung bekommen Sie eine Anzeigenbestätigung. Diese legen Sie bitte bei Ihrer zuständigen KfZ-Zulassungsstelle vor, um das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen.

Aufgefundene Kennzeichentafeln sind dort ebenfalls vorzulegen. Bitte setzen Sie auch Ihre Versicherung vom Diebstahl in Kenntnis.

Wie geht es weiter?

Wir leiten die notwendigen Sofortmaßnahmen ein. Regelmäßig wird dies die Einleitung einer Fahndung sein. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt diese zum Sachbearbeiter der Kriminalpolizei, der sie bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sollten wir noch Fragen haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, Sie anschreiben oder nochmals zu uns vorladen.

Sollten Ihnen nachträglich relevante Informationen einfallen, können Sie dies entweder anhand der Vorgangsnummer online oder unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich mitteilen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters sowie dessen Erreichbarkeit. Bei einer online erstatteten Strafanzeige, können Sie weiterhin den aktuellen Bearbeitungsstand verfolgen. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert.


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Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich
Einsatz-/ Kriminalitätsangelegenheiten
Sachbereich 1.3 - Verkehrsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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