Politisch motivierte Kriminalität von rechts meint Straftaten, bei denen es Hinweise gibt, dass der Täter eine rechte Einstellung hat. Das kann man zum Beispiel an der Art der Tat oder an den Aussagen der Person erkennen. Es geht dabei nicht unbedingt darum, die Demokratie direkt abzuschaffen – schon eine rechte Denkweise kann ausreichen, damit eine Tat in diese Kategorie fällt.
Typisch für rechte Ideologien ist die Vorstellung, dass Menschen nicht gleich viel wert sind – zum Beispiel wegen ihrer Herkunft, Religion oder Hautfarbe.
Straftaten gehören besonders dann zu dieser Gruppe, wenn sie etwas mit rassistischem Denken, Nationalsozialismus, übersteigertem Nationalstolz oder der Idee „der Stärkere gewinnt“ zu tun haben. Solche Taten werden meistens als rechtsextrem eingestuft.
Was ist extremistische Kriminalität
Extremistische Kriminalität meint Straftaten, die sich gezielt gegen unsere Demokratie richten. Das heißt: Es gibt Hinweise darauf, dass jemand mit seiner Tat versucht, wichtige Grundregeln unseres Staates abzuschaffen oder zu untergraben.
Dazu gehören zum Beispiel Angriffe auf:
- das Recht der Bürger, bei Wahlen mitzubestimmen, wer regiert,
- die Regel, dass sich Regierung, Polizei und Gerichte an Gesetze halten müssen,
- das Recht auf eine politische Opposition (also Parteien oder Gruppen, die anderer Meinung sind als die Regierung),
- die Möglichkeit, die Regierung abzuwählen, wenn die Mehrheit im Parlament es will,
- unabhängige Gerichte, die fair und frei urteilen,
- den Schutz vor Gewalt und Willkür durch den Staat,
- die im Grundgesetz geschützten Menschenrechte, wie z. B. Menschenwürde, Gleichheit, Meinungs- oder Religionsfreiheit.
Auch dazu zählen Straftaten, bei denen Gewalt angewendet wird oder vorbereitet wird, um außenpolitische Interessen Deutschlands zu gefährden oder den Frieden mit anderen Ländern zu stören.
Symbole und Erscheinungsformen
Rechtsextreme Gruppen und Einzelpersonen benutzen bestimmte Symbole, Zeichen und Begriffe, um ihre Meinung und ihre politische Einstellung zu verbreiten. Manche dieser Zeichen sind sogar verboten und strafbar. Häufig versuchen solche Gruppen, Jugendliche über soziale Medien oder auf Konzerten für sich zu gewinnen.
Sie schrecken oft nicht vor Gewalt zurück. Auch Hetze (also das gezielte Aufstacheln gegen bestimmte Gruppen) und Einschüchterung gehören zu ihren Methoden. Es gibt bereits viele Info-Broschüren und Merkblätter, die darüber aufklären.
Mehr Infos über rechtsextreme Symbole und Auftritte findest du auf der Internetseite der Polizeilichen Kriminalprävention, siehe untere Linkbox.
Verbotene NS-Symbole
Diese Zeichen darf man in Deutschland nicht öffentlich zeigen – auch nicht verändert oder durchgestrichen:
- Hakenkreuz: Das bekannteste Nazi-Symbol. In jeder Form verboten.
- SS-Rune (doppelte Sigrune): War das Zeichen der SS. Ist heute verboten.
- Keltenkreuz: Ein rundes Kreuz, das von Neonazis verwendet wird. In politischen Zusammenhängen strafbar – nur erlaubt, wenn es z. B. in der Esoterik vorkommt.
- Schwarze Sonne: Ein Symbol aus der SS-Zeit, oft als Ersatz für das Hakenkreuz genutzt. Sieht aus wie ein Kreis mit 12 „Strahlen“ oder S-förmigen Linien.
Gesetze, die bei rechtsextremen Taten greifen können:
- § 86 StGB: Verbreitung von Nazi-Propaganda
- § 86a StGB: Zeigen von Nazi-Zeichen
- § 130 StGB: Volksverhetzung (z. B. gegen Ausländer oder Juden hetzen)
- § 303 StGB: Sachbeschädigung (z. B. Hakenkreuze sprühen)
- §§ 223, 224, 211, 212 StGB: Körperverletzung oder Tötung
- §§ 185–187 StGB: Beleidigung, falsche Behauptungen über andere, Verleumdung
- Verstöße gegen weitere Gesetze, z. B.:
- Waffengesetz
- Versammlungsgesetz
- Kunsturheberrecht (z. B. Musik mit Nazi-Inhalten oder unerlaubte Fotos)
Prävention und Schutz
Die Polizei geht aktiv gegen politischen Extremismus und politische Straftaten vor – egal ob von rechts, links oder aus anderen Richtungen. Das heißt: Sie klärt auf, erkennt rechtzeitig gefährliche Gruppen und verfolgt die Täter mit dem Gesetz.
Aber nicht nur die Polizei ist gefragt – auch die Gesellschaft spielt eine wichtige Rolle. Jeder einzelne kann helfen:
- indem man sich informiert,
- mutig gegen Hass und Hetze auftritt,
- und Vorfälle meldet.
Wenn du mitbekommst, dass jemand extremistische Sprüche klopft oder gefährliche Ansichten verbreitet, zeig Zivilcourage – also steh auf für das, was richtig ist – und erstatte Anzeige bei der Polizei.
Wurdest du selbst Opfer einer extremistischen Straftat und hast Angst oder fühlst dich unsicher? Dann ist es wichtig, darüber zu sprechen. Es gibt viele Hilfsangebote – zum Beispiel Beratungsstellen und Opferhilfegruppen, die dich unterstützen.
Eine Übersicht mit Anlaufstellen findest du unter diesem Artikel in der Box Links zum Thema.
Was kann ich tun?
- Verdächtige Sachen melden:
Wenn Sie mitbekommen, dass jemand extremistische oder politisch motivierte Dinge tut oder andere bedroht, rufen Sie die Polizei unter 110 oder geh zur nächsten Polizeiwache.
- Reden hilft:
Wenn man merkt, dass jemand im Umfeld rechte oder extremistische Ansichten vertritt, sprechen Sie mit einer Person des Vertrauens – z. B. Kollegen, Lehrern, Eltern oder einer Beratungsstelle. Zusammen findet sich oft einen Weg.
- Sich selbst schützen:
Wird man beleidigt, bedroht oder angegriffen? Dann ist es wichtig, Beweise zu sichern (z. B. Screenshots, Nachrichten, Bilder) und Hilfe zu holen. Die Polizei ist rund um die Uhr unter 110 zu erreichen. Man ist nicht allein!
Thematische Broschüren findest du in der unteren Linksauflistung.