Lasermessgerät - Riegl FG 21 P/ PS

Tags
Polizeitechnik
Verkehr
Datum
13.11.2015

Schutzpolizei beim Lasermessen

Das Lasermessgerät Riegl FG 21-P wird im innerörtlichen Bereich und auf Landes- und Bundesstraßen eingesetzt. Auch auf Wasserstraßen kommt es zum Einsatz.

Wie kommt die Geschwindigkeitsmessung zustande?

Bei der Messung werden keine Bilder gefertigt. Ein Messbeamter visiert mit dem Gerät ein Fahrzeug an und betätigt den Auslöser. Im Display erscheint dann die Geschwindigkeit. Ein zweiter Messbeamter dient als Zeuge und kann die gemessene Geschwindigkeit am äußeren Display ablesen. Der Messwert wird dem Betroffenen noch an Ort und Stelle bekannt gegeben.

Beim Drücken des Auslösers werden kurze Infrarotlicht-Impulse vom Messgerät ausgesendet. Diese treffen auf das Ziel und werden zum Messgerät zurückreflektiert und dort intern ausgewertet. Aus der Änderung der Entfernung während der Messzeit wird die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ermittelt.

Die Messungen können in einer Entfernung von 30-1000 Metern und Geschwindigkeiten von 0-250 km/h erfolgen. Die Sichtoptik zum anvisieren der Fahrzeuge hat eine 6-fache Vergrößerung.

Dieses Messgerät besteht aus einer Sende- und Empfangsoptik sowie einer Visiereinrichtung ("Pistole"). Der Beamte visiert mit der Pistole eine reflektierende Fläche (z. B. Kfz- Kennzeichen) des Fahrzeugs an und löst die Messung aus. Das Gerät sendet einen Infrarot- Lichtimpuls auf diese Fläche. Die zurück kommenden Impulse werden durch die Empfangsoptik auf eine Fotodiode geleitet. Das Gerät wertet das Zeitintervall zwischen Sende- und Empfangsimpuls als Maß für die Zielentfernung aus. Aus der Entfernungsänderung während der Messzeit wird die Geschwindigkeit des Ziels ermittelt.

Besonderheiten:

  • flexibler und schneller Aufbau
  • kann auch für Messungen auf Wasserstraßen eingesetzt werden
  • für Anhaltekontrollen
  • Firma Riegl

     

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-600
Telefax: 03306 750-329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
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