Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern können Sie nicht vorweg zwischen einer späteren Verwendung bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder beispielsweise den Spezialeinheiten wählen.
Zunächst absolvieren alle Anwärterinnen und Anwärter einheitlich entweder die zweieinhalbjährige Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst oder das dreijährige Bachelor-Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
Die Erstverwendung erfolgt als Gruppenbeamtin bzw. -beamter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei sowie in nicht herausgehobenen Funktionen des Wachdienstes als auch in der Kriminalpolizei. In welchem Bereich Bedienstete mit Spezialkenntnissen zum Einsatz kommen, unterliegt der permanenten Fortentwicklung der Aufgabenstellung der Polizei. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf freie Funktionen zu bewerben. Verwendungen in Spezialfunktionen wie z. B. als Diensthundeführer, im Spezialeinsatzkommando oder auch in der Hubschrauberstaffel hängen von der eigenen beruflichen Entwicklung und Qualifikation ab.