Hinweise zur Speicherung von IP-Adressen im Polizeiportal

gemäß Brandenburgischem Datenschutzgesetz

Tags
Rechtliches
Datum
27.11.2020

Was sind IP-Adressen?

IP-Adressen ermöglichen, Computer innerhalb eines IP-Netzwerkes (zum Beispiel im Internet), zu adressieren. Jedes Datenpaket im Internet erhält, analog zu einem Brief, die Anschrift des Absenders und des Adressaten. Dadurch lässt es sich eindeutig identifizieren.

Jeder Nutzer erhält automatisch bei der Einwahl in das Internet eine eindeutige IP-Adresse. Durch die IP-Adresse kann beim Internet-Provider der Name und die Adresse des Anschlussinhabers ermittelt werden.

IP-Adressen werden als Folge von vier Zahlen angegeben, die durch einen Punkt getrennt werden (IPv4-Adressen). Ein Beispiel für eine IP-Adresse ist: 130.94.122.195

Wann wird Ihre IP-Adresse in diesem Portal gespeichert?

Sowohl beim lesenden Zugriff als auch bei der Nutzung der interaktiven Anwendun-gen der Internetwache wird außer der Protokolldatei auch die IP-Adresse des Inter-netanschlusses gespeichert, von dem auf die Website zugegriffen wurde.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der IP-Adresse ist § 16 Abs. 3 BbgEGovG.

Die Verarbeitung Ihrer IP-Adresse erfolgt zu Zwecken der Bereitstellung dieses We-bangebots und soweit dies zu Verhinderung und Abwehr von Angriffen auf die Infor-mationstechnik des Landes oder zum Erkennen und Beseitigen technischer Störun-gen oder Fehler erforderlich ist.

Nach Zweckerreichung werden die IP-Adressen unverzüglich gelöscht. Unter den Voraussetzungen von § 16 Absatz 4 Satz 1 BbgEGovG werden die IP-Adressen für maximal 3 Monate gespeichert.

Rechtsgrundlagen für die Speicherung von Daten

Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt im Rahmen der Bestimmungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes, der Strafprozessordnung bzw. des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Wir behalten uns das Recht vor, die Datenschutzerklärung jederzeit zu ändern und ggf. an die geltenden Rechtsgrundlagen anzupassen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Informationsangebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Aktenzeichen des Landes Brandenburg: www.lda.brandenburg.de

Hinweis: Der Auftragsdatenverarbeiter ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB). 

Verantwortlich:

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Zentraldienst der Polizei
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