Wir weisen darauf hin, dass durch das Ministerium des Inneren und für Kommunales beziehungsweise die Polizei Brandenburg keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf.
Das Rechtsberatungsgesetz untersagt den Behörden die Rechtsberatung. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir Ihre Rechtsprobleme berührenden Fragen aus diesem Grund nicht immer vollständig und allumfassend beantworten können.