Ich wurde im Internet betrogen

Tags
DGS
Internet
Lebenslage
Schadensfall
Datum
26.07.2023

Was wir für Sie tun können:

Weltweite Informationsnetzwerke sind heutzutage nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Täter suchen nach Möglichkeiten, um in diese Systeme einzudringen: Sie stören Systemabläufe, suchen nach Informationen oder begehen klassische Delikte wie Betrug.

Damit wir Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren können, ist erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Das können Sie in jeder Polizeidienststelle oder auch online erledigen.

 

Woran Sie denken sollten:

Damit wir den oder die Straftäter ermitteln können, müssen Sie einiges beachten:

 

  • Sichern Sie bei Betrugsfällen den kompletten E-Mail-Verkehr inklusive des sogenannten Headers (Internetkopfzeile) auf einem externen Speichermedium (CD/DVD, USB-Stick, Speicherkarten)! Beispielsweise finden Sie im Programm MS Outlook den Header im Menüpunkt „Ansicht /Optionen" als Internetkopfzeile.
  • Verwenden Sie andere Programme zum Empfangen und Versenden von E-Mail! Unter dem Suchbegriff “header auslesen“ bietet zum Beispiel Google verschiedene Möglichkeiten an. Hierunter sollte auch das für Sie zutreffende Programm sein.
  • Fertigen Sie gegebenenfalls Screenshots von den Internetseiten, auf denen Ihnen die Ware angeboten wurde!
  • Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Auktionshaus auf, um den Vorfall zu melden! Kündigen Sie hierbei auch an, dass Sie Strafanzeige erstatten werden!
  • Wenn Sie bereits Geld überwiesen haben, bewahren Sie den Kontoauszug auf. Bei Überweisungen, die Sie selbst getätigt haben, ist in der Regel keine Rückbuchung des Betrages mehr möglich.
  • Sollten Sie eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, können Sie die Summe innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Gebühr zurückbuchen. Wenden Sie sich hierbei bitte umgehend an Ihr kontoführendes Kreditinstitut.
  • Sollte sich gegen Ihren Willen ein Dialer-Programm von Ihrem PC mit dem Internet verbunden haben, bewahren Sie die Belege Ihrer Telefonrechnung auf. Teilen Sie Ihrem Telekommunikationsanbieter mit, dass Sie nicht gewillt sind, die Rechnung des Drittanbieters zu begleichen.

 

Wie geht es weiter?

Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, gelangt sie zumeist am darauffolgenden Werktag zum zuständigen Sachbearbeiter, der den Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft bearbeitet. Es ist möglich, dass Sie durch den Sachbearbeiter nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorgeladen werden. Die Kosten hierfür werden Ihnen erstattet. Bei besonders schwerwiegenden Delikten kann es auch sein, dass Ihr PC bzw. dessen Datenträger/Laufwerke zur Beweissicherung sichergestellt wird. Diesen erhalten Sie nach der Auswertung des Festplatteninhaltes selbstverständlich zurück.


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Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Landeskriminalamt

Tramper Chaussee 1
16225 Eberswalde
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