Hinweise zu Verkehrsunfällen

Tags
Hinweise
Straßenverkehr
Unfall
Verkehr
Datum
27.01.2020

Allgemeines:

Der Beginn des Aktenzeichens der Polizei weist auf die Art des Verfahrens hin, z. B. VUA/MMUSTE/1912/101007, VUO/0123456/2019 oder UST/0654321/2019.

 

1.         Das Aktenzeichen der Polizei beginnt mit VUA:

Der Verkehrsunfall wurde durch die Polizei aufgenommen. Es gab aber keine zweifelsfreien Anhaltspunkte für ein ordnungs- oder strafrechtliches Fehlverhalten eines Unfallbeteiligten, so dass das Verfahren noch vor Ort abgeschlossen wurde - eine weitere Bearbeitung oder  Prüfung durch die Polizei erfolgt nicht.

In diesen Fällen erteilt die Zentrale Bußgeldstelle auf schriftliche Anfrage Auskunft aus den Daten, die die Polizei vor Ort aufgenommen hat.

Schriftliche Anfragen werden so schnell wie möglich auf dem Postwege beantwortet. Telefonische Anfragen können grundsätzlich nicht beantwortet werden.

Es ist also wichtig, dass Sie vor Ort alle für Ihre Schadensregulierung wichtigen Daten (wie z. B. Daten zum Verkehrsunfall, Daten zum Fahrzeug und zur Versicherung des anderen Unfallbeteiligten und Daten von möglichen Zeugen) selbst aufgenommen haben.

 

2.         Das Aktenzeichen der Polizei beginnt mit VUO:

Der Verkehrsunfall wurde durch die Polizei aufgenommen. Es gab vor Ort Anhaltspunkte für ein ordnungswidriges Verhalten eines oder mehrerer Unfallbeteiligten, das möglicherweise zum Verkehrsunfall führte. Der Vorgang wird durch Polizei wenig später zur Prüfung und weiteren Bearbeitung an die Zentrale Bußgeldstelle übersandt.

Die Zentrale Bußgeldstelle prüft und bearbeitet diese Verkehrsunfälle im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Im Rahmen der Prüfung des Sachverhaltes kann es sein, dass Sie durch die Zentrale Bußgeldstelle angeschrieben werden und eine Anhörung oder Zeugefragebogen bekommen. Auf diesem Schreiben finden Sie neben dem Aktenzeichen der Zentralen Bußgeldstelle auch einen Ansprechpartner.

Es ist aber auch möglich, dass ohne ein Anschreiben ein Bußgeldbescheid versandt wird.

 

3.   Das Aktenzeichen der Polizei beginnt mit anderen Buchstaben (UST/ VST/ ST):

Für Verkehrsunfälle im Bereich von Straftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigung, Unfallflucht) und für Sachverhalte zu sonstigen Straftaten - ist die Kriminalpolizei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion bzw. Polizeidirektion zuständig. Auskünfte können nur dort erteilt werden. Die wichtigsten Anschriften finden Sie hier (Link zur Anschriftensammlung der Polizeidienststellen).

 

FAQ - Antworten auf ausgewählte Fragen:

 

Woher bekomme ich die Daten zur Versicherung des Unfallgegners?

Die Daten zur Versicherung des Unfallgegners können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer erfahren. Sie benötigen dazu den Unfalltag und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges, dessen Versicherungsdaten Sie erhalten möchten.

Die Telefonnummer lautet aus Deutschland 0800 250 2600 und aus dem Ausland +49 40 300 330 300.

Weitere Informationen und eine elektronische Abfragemöglichkeit finden Sie unter https://zentralruf.de.

 

Meine Versicherung benötigt Angaben und Daten zum Verkehrsunfall bzw. einen Unfallbericht. Woher bekomme ich diese Daten?

Sofern Sie vor Ort nicht alle Daten aufgeschrieben haben oder noch Angaben fehlen, kann sich die Versicherung bei Verkehrsunfällen, deren Aktenzeichen mit VUA und VUO beginnen, direkt an die Zentrale Bußgeldstelle wenden.

Dies muss schriftlich als Brief erfolgen an:

ZBSt
Oranienburger Straße 31 a

16775 Gransee
(Aktenzeichen der Polizei)

oder per Telefax unter +49 (0) 3306 750-329.

 

Es können nur schriftliche Anfragen unter Angabe des Aktenzeichens der Polizei beantwortet werden; telefonische Auskünfte sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Von einer Anfrage per E-Mail ist ebenso aus Datenschutzgründen abzusehen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, dass Ihre Versicherung bzw. ein von ihr Beauftragter selbst die Zentrale Bußgeldstelle anschreibt und um Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht bittet. Die Aktenauskunft bzw. Akte wird dann so schnell wie möglich direkt an die Versicherung bzw. deren Beauftragten versandt.

Für alle anderen Verkehrsunfälle und Straftaten ist die für den Unfallort zuständige Polizeiinspektion der richtige Ansprechpartner. Telefonnummern finden Sie hier (Link zur Anschriftensammlung der Polizeidienststellen). Bitte halten Sie das Aktenzeichen der Polizei bereit.

 

Meine Versicherung benötigt eine "Wildbescheinigung". Woher bekomme ich diese?

Eine "Wildbescheinigung" - ebenso wie eine "Unfallmitteilung" – wird im Land Brandenburg nicht mehr ausgestellt. Sollte die Polizei Ihren Unfall mit Wild aufgenommen haben, kann die Versicherung eine kostenpflichtige Aktenauskunft aus den Verkehrsunfalldaten erhalten.

Dies muss schriftlich als Brief erfolgen an:

ZBSt
Oranienburger Straße 31 a

16775 Gransee
(Aktenzeichen der Polizei)

oder per Telefax unter +49 (0) 3306 750-329.

Verantwortlich:

Zentraldienst der Polizei
des Landes Brandenburg
Zentrale Bußgeldstelle

Oranienburger Straße 31 A
16775 Gransee

Telefon: 03306 750-7600
Telefax: 03306 750-7329
zentrale.bussgeldstelle@polizei.brandenburg.de
Zum Impressum des Zentraldienstes


Das könnte Sie auch interessieren