Klappkarte für Hilfeleistende Ob Nacheile bei einem Dieb, handgreifliche Auseinandersetzung zwischen Jugendlichem, die Rettung eines Ertrinkenden oder Erste-Hilfe-Leistung bei verletzten oder hilflosen Personen - Zivilcourage beinhaltet die Bereitschaft und Fähigkeit, die eigene Sicherheit in einer unangenehmen oder auch bedrohlichen Situation zurückzustellen. Ohne Menschen, die die Welt besser machen wollen, in der wir alle uns jeden Tag begegnen, wären die Werte unserer Gesellschaft schnell nicht nur bedroht, sondern bald auch schon vergessen. Mut im täglichen Leben an der richtigen Stelle kann Leben retten –physisch, aber auch psychisch. Niemand sollte und darf sich in einer Notsituation allein gelassen fühlen.
Wir sind alle verpflichtet, im Rahmen unserer Möglichkeiten, Erste-Hilfe zu leisten. Das kann vom Absetzten des Notrufes über ein beherztes Eingreifen in einer Gefahrensituation bis zum Durchführen von Widerbelebungsmaßnahmen reichen. Dabei kann es passieren, dass der Ersthelfer einen Schaden erleidet. Sei es, dass seine Kleidung mit Blut in Kontakt kommt, diese zerrissen wird, das zur Absicherung genutzte Fahrzeug beschädigt wird oder der Ersthelfer selbst körperliche oder psychische Schäden erleidet.
Zur Schadensregulierung ist die Unfallkasse gesetzlich verpflichtet. Die Leistungen reichen vom Ersatz für Schäden an Sachen, die beim Helfen eingesetzt wurden, über umfassende Heilbehandlungen und Rehabilitation, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Rentenzahlung bei verbleibender Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die kaputte Brille, die dem Verletzten überlassene warme Jacke, selbst der Erste-Hilfe-Kasten aus dem eigenen Fahrzeug können gegenüber der Unfallkasse geltend gemacht werden. Die wenigsten Helfenden kennen diese Möglichkeiten.
Als Gesellschaft wollen wir, dass ein Hilfeleistender seine ideelle Motivation nicht aufgrund des eigenen erlittenen Schadens verliert. Wir brauchen ihn dringend, wenn er das nächste Mal zu einer solchen Ausnahmesituation dazukommt.
Die Polizei steht regelmäßig in Kontakt mit Hilfeleistenden. Aus diesem Grund gibt es seit über einem Jahr die gemeinsame „Karte für Hilfeleistende“, die durch die Kollegen vor Ort zusammen mit einer Broschüre „Gesetzlicher Unfallschutz für Hilfeleistende“ übergeben werden kann.
Aufgrund der Priorisierung der Maßnahmen vor Ort tritt der Ersthelfer oft in den Hintergrund.
Deswegen: Jeder der Hilfe geleistet und dabei einen Schaden erlitten hat, kann sich an die Unfallkasse richten – oder die Polizei ansprechen mit der Bitte, sich die Karte für Hilfeleistende aushändigen zu lassen.
Beide Dokumente für Hilfeleistende stehen Ihnen alternativ als Download unter Links zum Thema zur Verfügung.