Einbruchmeldeanlagen können lediglich unbefugtes Eindringen (bzw. den Versuch) erkennen/melden und sind deshalb erst ergänzend zum mechanisch/baulichen Grundschutz empfehlenswert.
Sie verhindern zwar keinen Einbruch, können jedoch abschreckend wirken. Das Risiko entdeckt zu werden, wird durch die Meldewirkung wesentlich erhöht.
Die Polizei empfiehlt Errichterunternehmen, welche die Voraussetzungen dafür bieten, bestimmungsgemäß funktionierende Überfall- und Einbruchmeldeanlagen fachgerecht zu projektieren, zu installieren, sowie instand zu halten. Diese Beratung erfolgt stets produktneutral.
Polizeilich empfohlen werden Überfall- und Einbruchmeldeanlagen, welche Mindestanforderungen gemäß bundeseinheitlichem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen erfüllen.
Für dementsprechende Anlagenteile/Geräte ist nachgewiesen, dass diese sowohl einzeln als auch im bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von hierfür nach DIN EN 45011 für den Bereich Gefahrenmeldeanlagentechnik akkreditierten Zertifizierungsstelle (z.B. BSI, VdS) für die entsprechende Klasse geprüft und zertifiziert sind.