Antragsformulare Waffenrecht

Tags
Waffenrecht
Datum
19.07.2024

Das Waffengesetz gilt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 1 Abs. 1 WaffG).

Die für das gesamte Land Brandenburg zuständige Waffenbehörde ist das Polizeipräsidium. Ihre örtlich zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier unter diesem Link.

Hier finden Sie die Online Anträge der Waffenbehörde des Landes Brandenburg.

***Sie können die Anträge auch ohne Nutzerkonto und immer ohne persönliches Erscheinen nutzen, auch wenn im Antrag etwas anderes steht. Sofern Ihr persönliches Erscheinen in der Waffenbehörde erforderlich ist, werden Sie gesondert von dort informiert! ***

Sollte ein Online-Antrag für Ihr Anliegen noch nicht vorhanden sein, wählen Sie eine passende PDF-Datei aus der Box "Links zum Thema" aus.

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