Ansprechpartner in den Polizeidirektionen zur Beantragung von Waffen

Tags
Waffenrecht
Datum
28.08.2015

Der legale Waffenbesitz wird in Deutschland durch ein im internationalen Vergleich strenges Waffenrecht geregelt. Das WaffG hat eine Ordnungs- und Sicherheitsfunktion und sieht daher eine generelle Erlaubnispflicht für den Erwerb von und für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über gefährliche Schusswaffen vor.

Dies dient der Verhinderung unkontrollierten Waffenbesitzes.

Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse werden im Waffengesetz beschrieben. Der § 4 Abs. 1 WaffG kennt folgende grundlegende Voraussetzungen:

Nr. 1: Vollendung des 18. Lebensjahres (Ausnahmen in § 3 WaffG)

Nr. 2: Zuverlässigkeit und persönliche Eignung

Nr. 3: Nachweis der erforderlichen Sachkunde

Nr. 4: Nachweis eines Bedürfnisses

Nr. 5: Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Deckungssumme: Eine Million Euro

 

Gemäß der Durchführungsverordnung zum WaffG des Landes Brandenburg sind Polizeidirektion zuständig, die entsprechenden Erlaubnisse zu erteilen.

Ihre lokalen Ansprechpartner finden Sie in den weiterführenen Links zum Thema.

Verantwortlich:

Polizeipräsidium
Stabsbereich 4
Rechtsangelegenheiten

Kaiser-Friedrich-Str. 143
14469 Potsdam
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