Der legale Waffenbesitz wird in Deutschland durch ein im internationalen Vergleich strenges Waffenrecht geregelt. Das WaffG hat eine Ordnungs- und Sicherheitsfunktion und sieht daher eine generelle Erlaubnispflicht für den Erwerb von und für die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über gefährliche Schusswaffen vor.
Dies dient der Verhinderung unkontrollierten Waffenbesitzes.
Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse werden im Waffengesetz beschrieben. Der § 4 Abs. 1 WaffG kennt folgende grundlegende Voraussetzungen:
Nr. 1: Vollendung des 18. Lebensjahres (Ausnahmen in § 3 WaffG)
Nr. 2: Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Nr. 3: Nachweis der erforderlichen Sachkunde
Nr. 4: Nachweis eines Bedürfnisses
Nr. 5: Nachweis einer Haftpflichtversicherung, Deckungssumme: Eine Million Euro
Gemäß der Durchführungsverordnung zum WaffG des Landes Brandenburg sind Polizeidirektion zuständig, die entsprechenden Erlaubnisse zu erteilen.
Ihre lokalen Ansprechpartner finden Sie in den weiterführenen Links zum Thema.