Die fachtheoretische Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst im Land Brandenburg findet an der Hochschule der Polizei in Oranienburg statt.
Diese gliedert sich laut Ausbildungs- und Prüfungsordnung mittlerer Polizeivollzugsdienst (APOmPolD) in drei Ausbildungsabschnitte:
- Erster Ausbildungsabschnitt (12 Monate)
- Zweiter Ausbildungsabschnitt mit integriertem sechzehnwöchigem Praktikum (9 Monate)
- Dritter Ausbildungsabschnitt einschließlich Laufbahnprüfung (9 Monate)
Die einzelnen Fächer und deren Inhalte werden für die jeweiligen Ausbildungsabschnitte anhand der Leitthemen bestimmt. Gemäß Lehrordnung für die Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst belegen Sie als Auszubildende in allen drei Ausbildungsabschnitten unter anderem folgende Fächer und unterrichtsbegleitende Trainings:
- Strafrecht, Eingriffsrecht und Verkehrsrecht,
- Kriminalistik, Angewandte Psychologie,
- konditionsfördernder Sport,
- Einsatz- und Verhaltenstraining,
- Verkehrslehre,
- Nichtschießen/Schießen sowie
- Englisch.
Zwischenprüfungen, Klausuren und Tests
Während der zweieinhalbjährigen Ausbildung absolvieren Sie nach Maßgabe der Lehrordnung zwei Zwischenprüfungen. Dazu zählen beispielsweise die fachtheoretischen Leistungsnachweise, welche Sie durch Klausuren oder Fachgespräche erbringen müssen sowie die Absolvierung der Sportleistungstests.
Laufbahnprüfung
Am Ende der Ausbildung können Sie polizeiliche Sachverhalte aus taktischer, rechtlicher und kommunikativer Sicht fachlich bewältigen. Mit der Laufbahnprüfung (l. Fachprüfung) stellen wir fest, ob Sie für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes befähigt sind.
Erstverwendung
Polizeianwärter bei der Tatortarbeit Im Rahmen ihrer Erstverwendung werden Sie nach bestandener Laufbahnprüfung in der Regel in die Direktion Besondere Dienste oder im Wach- und Wechseldienst in den Polizeiinspektionen des Polizeipräsidiums eingestellt.