Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie nachstehend gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
Verantwortlich für die Datenerhebung ist der:
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Bereich Verwaltung (Personal)
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Telefon: (033702) 91-120.
Der Beauftragte für Datenschutz ist erreichbar unter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg
Am Baruther Tor 20
15806 Zossen
Telefon: (033702) 91-482.
Ihre Daten werden für Zwecke der Bewerbungsanbahnung sowie Bewerbungsabwicklung innerhalb des ZDPol erhoben. Sie werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 94 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) bzw. des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 26 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten i.S. des Art. 9 Abs. 1 DSGVO erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. b DSGVO i.V. mit § 26 BbgDSG.
Ihre personenbezogenen Daten werden an die fachlich zuständigen Bereiche des ZDPol, soweit diese zuständig sind, weitergegeben, um das Stellenbesetzungsverfahren fachgerecht bearbeiten zu können.
Ihre Daten werden nach der Erhebung des ZDPol gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 BbgDSG unverzüglich nach dem rechtskräftigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht, sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Sollte ein Arbeitsverhältnis mit dem ZDPol zustande kommen, werden die Daten auch nach dem rechtskräftigen Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verarbeitet.
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17,18 und 21 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der ZDPol, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht wenden möchten, können Sie diese wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: (033203) 356-0
Telefax: (033203) 356-49
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht unter http://www.lda.brandenburg.de entnehmen.
Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg benötigt Ihre Daten, um Ihre Bewerbungen bearbeiten zu können. Es besteht für Sie keine Pflicht, diese Daten anzugeben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens nicht berücksichtigt werden.