Die Gesamtanzahl der Verkehrsunfälle auf den Straßen der Polizeidirektion Nord ist im Jahr 2022 nach der vorläufigen Bilanz (Stand 13.01.2023) um 330 auf 12.299 Verkehrsunfälle (12.629 Unfälle; -2,6%) gesunken und ist damit auf dem niedrigsten Niveau seit der Gründung der Polizeidirektion Nord im Jahr 2011.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden stieg um 68 auf 1.388 Verkehrsunfälle (1.320 Unfälle mit Personenschaden; + 5,2%) an, die Zahl der Verunglückten (Getötete und Verletzte) um 66 auf 1.760 Personen (1.694 Verunglückte; +3,9%).
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20 Menschen kamen ums Leben, 4 weniger als im Jahr 2021 (24; -16,7%). Die Anzahl der Verletzten stieg hingegen um 70 Personen auf 1.740 Verletzte (1.670 Verletzte, +4,2%) an.
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Die häufigste Hauptunfallursache war das Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes mit 931 Unfällen (889 Unfälle; +4,7%), gefolgt von der Geschwindigkeit mit 889 Unfällen (910 Unfälle; -2,3%) und Vorfahrt/Vorrang mit 712 Unfällen (777; -8,4%), Alkohol mit 190 Unfällen (197; -3,6%) und Drogen mit 37 Unfällen (37; +/- 0%).
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Ungeachtet des Rückgangs erhöhte sich der Anteil der Geschwindigkeitsunfälle als Hauptunfallursache bei Verkehrsunfalltoten (13 Getötete, Vorjahr 2021: 12 Getötete) weiter: Lag der Wert im Jahr 2021 bei 50,0 % (12 Getötete VU Geschwindigkeit / 24 Getötete insgesamt), so stieg er im Jahr 2022 auf 65,0 % (13 Getötete VU Geschwindigkeit / 20 Getötete insgesamt) an. Fast jeder zweite Verkehrsunfalltote kam also 2022 wegen überhöhter Geschwindigkeit ums Leben.
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226 Verkehrsunfälle endeten mit einem Aufprall an einem Straßenbaum (281; -19,6%), davon 101 Unfälle mit Personenschaden (116; -12,9%). Dabei wurden 132 Personen verletzt (144; -8,3%) und 4 Personen getötet (13; -69,2%). Damit starben 20,0 % aller Verkehrsunfalltoten bei Baumunfällen, im Jahr 2021 lag der Anteil noch bei 54,2 %.
Bei den Verkehrsunfällen nach Örtlichkeiten stellen Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften mit 7.279 Unfälle (7.341 Unfälle; -0,8%) erneut den höchsten Anteil dar. 3.889 Unfälle (4.042 Unfälle; -3,8%) ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften (ohne Bundesautobahn), auf Bundesautobahnen 1.131 Unfälle (1.246 Unfälle; -9,2%). Der Landkreis Oberhavel verfügt mit 43 % über den höchsten Anteil gegenüber 26 % für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, 22 % für den Landkreis Prignitz und 9 % Bundesautobahn. 2 Personen starben innerhalb geschlossener Ortschaften (7), 13 außerhalb geschlossener Ortschaften (14) und 5 auf Bundesautobahnen (3). Verletzt wurden 996 innerhalb geschlossener Ortschaften (973; +2,4%), 510 außerhalb geschlossener Ortschaften (511; -0,2%) und 234 auf Bundesautobahnen (186; +25,8%).
8 getötete Personen waren Pkw-Insassen (Fahrer, Mitfahrer oder Beifahrer) bei Alleinunfällen. 1 Krad- sowie 1 Quadfahrer erlitten bei Alleinunfällen tödliche Verletzungen. 2 Fußgänger wurden durch PKWs, 1 Fußgänger durch einen Bus und 1 Radfahrerin durch einen Pkw tödlich verletzt. 2 Kradfahrer sowie 3 Pkw-Insassen starben als Unfallbeteiligter (nicht Verursacher) und ein LKW-Fahrer nach einem Zusammenstoß auf einen vorausfahrenden Lkw.
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Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ist auf 101 Unfälle (120; -15,8%) gesunken. Bei diesen Unfällen verunglückten 86 Kinder (104: -17,3%), davon 67 (55; +21,8%) als Mitfahrer/in auf Fahrzeugen. Insgesamt 8 Kinder (13; -38,5%) wurden schwer verletzt. Es war kein Kind (2; -100%) tödlich zu beklagen. In 52 Fällen (70; -25,7%) waren Kinder Verursacher eines Unfalls.
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Bei 1.542 Verkehrsunfällen (1.669; -7,6%) waren Junge Erwachsene (18 bis einschl. 24 Jahre) beteiligt. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden stieg auf 219 Unfälle (216; +1,4%). Die Anzahl der Verletzten sank im Jahr 2022 auf 289 Personen (297; -2,7%), die Anzahl der getöteten jungen Erwachsenen blieb adäquat dem Vorjahr 2021 bei 2 Getöteten (1 x Alleinunfall Krad, 1 x Pkw-Fahrer Alleinunfall).
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Unfälle mit Seniorinnen und Senioren (Altersgruppe 65+) sind auf 2.861 Unfälle angestiegen (2.715; +5,4%). 2.055 Unfälle (1.966; +4,5%) oder 71,8% dieser Unfälle wurden durch Seniorinnen oder Senioren selbst verursacht. Im Vorjahr lag der Prozentsatz bei 72,4%. Die Anzahl der getöteten Seniorinnen oder Senioren sank auf 8 Personen (13; -38,5%), hingegen die Anzahl der Verletzten auf 553 Personen (487; +13,6%) angestiegen ist.
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Bei den Radfahrern und Radfahrerinnen (mit Pedelec) stieg die Gesamtanzahl auf 593 Unfälle (582; +1,9%) an. 315 Unfälle, also 53,1 % aller Unfälle mit Beteiligung Fahrradfahrende, wurde durch Fahrradfahrende selbst verursacht. Unter Beteiligung von Radfahrern und Radfahrerinnen waren 456 Unfälle mit Personenschaden (454; +0,4%), bei denen 484 verletzt (482; +0,4%) und eine Radfahrerin (0) verstarb.
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Unfälle mit Beteiligung Motorrädern (Kräder) im öffentlichen Verkehrsraum sind auf 191 Unfälle (183; +4,4%) angestiegen. 111 Unfälle bzw. 58,1 % wurden durch Motorradfahrer selbst verursacht. Insgesamt wurden 121 Unfälle mit Personenschaden (109; +11,0%) registriert, 3 Kradfahrer (2; +50%) erlitten tödliche Verletzungen[1]. Bei einem Unfall starb der Motorradfahrer bei einem selbst verursachten Unfall, bei 2 Unfällen erlitten zwei Kradfahrer als Beteiligte tödliche Unfälle.
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Die Beteiligung des Güterverkehrs an Verkehrsunfällen ist auf 1.733 Unfälle (2.006; -13,6%) gesunken. Die Zahl der Personenschadensunfälle hat sich auf 141 Unfälle (144; -2,1%) verringert. Die Zahl der Getöteten sank auf 2 Personen (4; -50,0%).
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Auf den Autobahnen wurden 336 Unfälle (487; -31,0%) mit Beteiligung des Güterverkehrs registriert. Dabei wurden 41 Personenschadensunfälle (34; +20,6%) erfasst. Die Zahl der Getöteten blieb mit einer getöteten Person (Lkw-Fahrer nach Aufprall auf Vorausfahrenden) adäquat der Anzahl der Getöteten für das Jahr 2021.
Polizeiliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für das Jahr 2023
Nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin eine der Hauptunfallursache bei Verkehrsunfällen mit schweren und tödlichen Unfällen. Durch den Ausbau einer flächendeckenden Geschwindigkeitsüberwachung sollen Verkehrsunfälle, insbesondere solche mit schweren und schwersten Folgen, die auf die Unfallursache Geschwindigkeit bzw. geschwindigkeitsaffine Ursachen (z.B. Abstand) zurückzuführen sind, reduziert werden. Die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt flächendeckend und Schwerpunkte werden dort gesetzt, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallhäufungsstellen, -linien oder -gebiete) oder die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden (Gefahrenstellen). Letztere sind besonders solche Stellen, an denen wiederholt wichtige Verkehrsregeln missachtet werden oder bei denen es sich um besonders schutzwürdige Bereiche wie Schulwege, Nahbereiche von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Kureinrichtungen u.ä. oder verkehrsberuhigte Bereiche handelt.
Während das zu nahe Auffahren innerorts meist zu Blechschäden und strapazierten Nerven führt, endet ein Auffahrunfall auf der Autobahn nicht selten tödlich. Ausgehend dessen werden Abstandsmessungen auf den Bundesautobahnen durch die Polizei der Polizeidirektion Nord verstärkt durchgeführt. Eine Möglichkeit zur Feststellung des Nichteinhaltens des Sicherheitsabstandes ist der Einsatz des Video-Messfahrzeuges ProViDa 2000. Neben dieser bereits bekannten Messtechnik befindet sich in der Polizeidirektion Nord auch ein Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 in einer landesweiten Erprobung. Dabei wird mittels des an einer Brücke montierten Messgerätes ein sogenanntes Referenzvideo von der Messstelle aufgezeichnet, um Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße beweissicher festzustellen und ahnden zu können.
Erfahrungen aus der polizeilichen Überwachung zeigen, dass insbesondere die Zielgruppe der jungen Fahrer im Zusammenhang mit der drogenbeeinflussten Teilnahme am Straßenverkehr als Hauptzielgruppe des polizeilichen Handelns anzusehen ist. Neben präventiver Maßnahmen an Gymnasien sowie Oberstufenzentren zur Darstellung der Auswirkungen von Drogen- und Alkoholkonsum im Straßenverkehr wird die Polizeidirektion Nord ihre polizeilichen Maßnahmen zur Feststellung derartiger Delikte forcieren. Neben den täglichen Kontrollen sind für das Jahr 2023 im Rahmen europäischer Aktionswochen mehrere zentrale Aktionen zur Thematik Alkohol und Drogen avisiert.
Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit gewerblichen Personen-, Güter- und Gefahrgutverkehr sind besonders folgenschwer, deshalb ist eine intensive Überwachung dringend geboten. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Vorschriften des Fahrpersonalrechts, für den technischen Zustand und die Ausrüstung der Fahrzeuge sowie für die Überwachung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeugführer im gewerblichen Personen-, Güter- und Gefahrgutverkehr. Ausgehend dessen werden die täglichen Kontrolltätigkeiten durch eine Vielzahl zentraler Kontrollen unter Hinzuziehung spezialisierter Einsatzkräfte, wie zum Beispiel BAG (Bundesamt für Güterverkehr) und Zoll, entlang der Bundesautobahn weiter ausgebaut. Zusätzlich werden aber auch neue innovative Einsatzmittel zum Einsatz gebracht, um auch während der Fahrt Verstöße feststellen zu können.
Kinder sind im Straßenverkehr besonderen Gefahren ausgesetzt. Damit Kinder sicher zur Schule und nach Hause kommen, intensiviert die Polizeidirektion Nord weiter ihre Maßnahmen zur Schulwegsicherung, insbesondere durch zielgruppenorientierte präventive Maßnahmen, wie
- Fußgängerausbildung für die Vorschulkinder und Kinder der 1. Klasse
- Busschule für Schüler/-innen der 1. und 2. Klasse
- Radfahrprüfung für Schüler/-innen der 4. Klasse.
Die Polizeidirektion Nord wird sich zudem an der landesweiten Verkehrssicherheitsaktion Schulwegsicherheit in der Zeit vom 28.08. bis 08.09.2023 sowie 06.11. bis 10.11.2023 aktiv beteiligen.
Eine zielgruppenorientierte Verkehrsunfallprävention für eine sichere Mobilität älterer Menschen bildet eine wesentliche Grundlage für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Hierzu versteht sich die Polizei als ein Akteur der Verkehrssicherheitsarbeit im Bereich der spezifischen Verkehrsunfallprävention als verlässlicher Partner, insbesondere bei den schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern. Eine aktive Vernetzung aller Akteure mit dem Ziel der optimalen Koordinierung von Maßnahmen und Aktionen bis hin zur Gestaltung und Weiterentwicklung neuer bzw. bestehender Kooperationen ist für eine effektive und nachhaltige Arbeit unerlässlich. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit älterer Menschen werden verkehrspolizeiliche Maßnahmen sowie verkehrspädagogische Aspekte verstärkt in den Fokus der polizeilichen Arbeit gestellt, wie zum Beispiel
- Geschwindigkeitsüberwachung in Tempo 30-Zonen und auf Hauptverkehrsstraßen,
- Überwachung des ruhenden Verkehrs (zugeparkte Gehwege, Radwege und Fußgängerwege),
- Aufklärung älterer Autofahrerinnen und Autofahrer über verkehrsrelevante altersbedingte Leistungseinbußen und über die Auswirkung von Medikamenten auf die Verkehrstüchtigkeit,
- Sensibilisierung über die Risiken im Straßenverkehr sowie
- Verkehrssicherheitsberatung älterer Verkehrsteilnehmer.
Viele Nutzer unterschätzen die Risiken im Umgang mit E-Scooter sowie Elektrokleibstfahrzeugen. Im Vergleich zu Fahrrädern besitzen E-Scooter wesentlich kleinere Räder und es werden kurze und oft ruckartige Lenkbewegungen durchgeführt. Bei einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 20 km/h kommt es dann zu überraschenden Situationen, wobei nicht schnell genug ausgewichen und gebremst werden kann. Gleiches gilt für E-Bikes im Straßenverkehr. Auf E-Scooter sind kaum Verkehrsteilnehmer zu sehen, die dabei einen Helm tragen. Eine gesetzliche Pflicht besteht auch nicht. E-Scooter werden oftmals nach Ende der Ausleihzeit zudem sorglos auf Gehsteigen abgestellt. Fallen sie um, werden sie zu Stolperfallen für Fußgänger. Auch wenn die Unfallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereiche liegen, ist aber eine steigende Tendenz erkennbar (Jahr 2020: 7 VU; Jahr 2021: 10 VU; Jahr 2022: 22 VU). Ausgehend dessen möchte die Polizeidirektion Nord auf folgende Verkehrsregeln bei der Nutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge hinweisen und appellieren:
- E-Scooter können ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden. Es besteht keine Führerscheinpflicht.
- Wo es einen Radweg oder einen Radfahrstreifen gibt, müssen E-Scooter diesen benutzen. Ansonsten gehören E-Scooter auf die Fahrbahn!
- E-Scooter müssen eine Lenk- oder Haltestange besitzen und dürfen nicht schneller als max. 20 km/h fahren.
- Junge Menschen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht E-Scooter fahren. Ansonsten gilt die Grenze von 0,5-Promille, wie für Autofahrer.
- E-Scooter müssen verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen u.a. im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit erfüllen.
- E-Scooter sind versicherungspflichtig. Es gibt eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben.
[1] Aufgrund nicht öffentlicher Verkehrsraum sowie eines gesundheitlichen Vorfalls werden vier weitere getötete Krad-/Mitfahrer statistisch nicht berücksichtigt.