Verstoß gegen gerichtliche Versammlungsauflagen

Cottbus

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Kategorie
Die Polizei
Datum
12.05.2020

Durch Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus wurde einer Versammlung unter dem Motto „Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen“ am 12. Mai 2020 auf dem Altmarkt in Cottbus unter Auflagen stattgegeben.

Dazu zählte insbesondere die Einhaltung von einem Mindestabstand von zwei Metern unter den Versammlungsteilnehmern, deren Höchstzahl auf 50 Personen beschränkt wurde. Weiterhin wurde dem Versammlungsleiter auferlegt, die Versammlung unverzüglich aufzulösen, wenn sich Versammlungsteilnehmer nicht an die Auflagen halten oder sich der Versammlung zuzurechnende Personen in der Nähe des Versammlungsortes versammeln. Am Versammlungsort befanden sich vor unmittelbarem Beginn der Versammlung weit mehr als 50 Personen. Daraufhin wurde der Versammlungsleiter aufgefordert, bevor er mit der eigentlichen Versammlung beginnen kann, diesen Personen mitzuteilen, den Versammlungsort zu verlassen. Dies tat er mehrfach mit der Aufforderung, dass man in der Innenstadt von Cottbus auch spazieren könne. Daraufhin entfernten sich diese Personen nicht vom Versammlungsort, sondern bewegten sich nur wenige Meter auf dem Altmarkt hin und her.

Dies führte dazu, dass der Versammlungsleiter von der Polizei aufgefordert wurde, die Versammlung aufzulösen. Der Versammlungsleiter verkündete daraufhin die Beendigung der Versammlung. Die anwesenden Personen verließen nach mehrmaliger Aufforderung den Versammlungsort.

 

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